Die Wirtschaft brummt momentan. Das zeigt auch der Blick auf den Arbeitsmarkt. Im Juni betrug die Arbeitslosigkeit noch 2.8 Prozent. Seit Anfang Jahr ist das ein Rückgang von über einem Prozentpunkt. Doch nicht alle spüren diesen Aufschwung. Die Zahl der Menschen, die seit über einem Jahr bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) angemeldet sind und damit als langzeitarbeitslos gelten, ist so hoch wie seit zehn Jahren nicht mehr.
Boris Zürcher, der Leiter der Direktion Arbeit des Seco, zieht die Corona-Bilanz: «Im Vergleich zum Vorkrisen-Niveau hat sich die Langzeitarbeitslosigkeit mehr als verdoppelt. Und auch der Anteil der Langzeitarbeitslosen ist auf über ein Viertel gestiegen.» Waren vor der Pandemie rund 14'000 Personen langzeitarbeitslos, sind es momentan gut 34'000.
Die Ursachen für den markanten Anstieg sind für Zürcher indes klar: «Im Lockdown wurden keine Leute angestellt. Dadurch verblieben die Leute in der Arbeitslosigkeit. Zum anderen wurde der Taggeldbezug deutlich ausgeweitet, wodurch die Arbeitslosen über neun Monate zusätzlich Taggeld erhalten. Das alles wirkt sich dann auf die Langzeitarbeitslosigkeit aus.»
Eine hohe Langzeitarbeitslosigkeit – das birgt Gefahren. Je länger man vom Arbeitsmarkt weg ist, umso schwieriger ist es auch wieder Fuss zu fassen. Deshalb habe die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit beim Staatssekretariat für Wirtschaft Seco hohe Priorität.
Höchststand erreicht
Gleichzeitig gebe es Grund zur Hoffnung: «Wir glauben, dass die Langzeitarbeitslosigkeit, in absoluten Zahlen, ihren Höhepunkt erreicht hat. Wir sehen bereits wieder einen leichten Rückgang. Wenn aber die Arbeitslosigkeit insgesamt sinkt, wird der Anteil der Langzeitarbeitslosen prozentual noch etwas ansteigen.»
Auf längere Frist geht man in Bern denn auch nicht davon aus, dass die Langzeitarbeitslosigkeit sich auf einem solch hohen Niveau verfestigen wird. Der Grund für den Optimismus: Die Zahl der offenen Stellen habe mit über 60'000 einen Rekordwert erreicht.
Arbeit gibt es also wieder genug. Nun gilt es die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammenzubringen.