- Ein Gericht in Turin (I) hat den Schweizer Industriellen Stephan Schmidheiny zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.
- Es befand ihn der fahrlässigen Tötung zweier ehemaliger Angestellten für schuldig.
- Im Prozess ging es um Asbest-Opfer in einer Eternit-Fabrik.
Konkret wurde der Fall eines verstorbenen Angestellten des Unternehmens Eternit Italia S.p.a. und einer Anwohnerin verhandelt, wie die italienische Nachrichtenagentur Ansa mitteilte. Der Mann arbeitete in einer Fabrik in Cavagnolo bei Turin, die Frau wohnte in der Nähe. Der Mann starb an Asbestose, der von Asbest verursachten Staublungenkrankheit. Die Frau erlag einem Lungenkrebs.
Neben der Gefängnisstrafe muss Schmidheiny den diversen Zivilklägern auch 15'000 Euro zahlen. Als Zivilklägerin war auch die Region Piemont aufgetreten, hinzu kamen Gewerkschaften und weitere Organisationen.
Der Turiner Staatsanwalt Gianfranco Colace sah die Verurteilung als ersten Schritt. Basierend auf neuesten Rechtsauslegungen hoffte er, die Justiz kehre zu einem mehr auf die Opfer fokussierten Blickwinkel zurück.
Schmidheiny geht in Berufung
Die von Schmidheiny geleitete Gruppe Eternit SEG war von 1973 bis zur Pleite 1986 Grossaktionärin der Eternit Italia. Die Fabrik in Cavagnolo wurde 1982 geschlossen. Schmidheinys Anwälte teilten mit, die erstinstanzliche Verurteilung entbehre jeder rechtlichen Grundlage und sei «skandalös».
Die Verteidigung gehe in die Berufung. Der Industrielle sei nicht für die Asbest-Tragödie und die zwei Opfer verantwortlich. Festzuhalten sei auch, dass das oberste italienische Gericht Schmidheiny im ersten Eternit-Prozess 2014 freigesprochen habe.
Die letzte Instanz argumentierte, die Schmidheiny zur Last gelegten Tatbestände seien bereits vor Beginn des ersten Eternit-Prozesses vor erster Instanz verjährt gewesen. Der Prozess hätte damit gar nicht stattfinden dürfen.
Verfassungswidriger Prozess
Damit verstosse die Wiederauflage desselben von der Anklage bereits durch alle Instanzen verlorenen Prozesses gegen das Verbot der Mehrfachbestrafung, das auch in der italienischen Verfassung steht.
Vor demselben Gericht sei der vor Ort verantwortliche Manager freigesprochen worden. Offenbar gelte in Turin nicht für alle gleiches Recht, bemängelte die Verteidigung.
Schmidheiny habe die verantwortlichen Manager in Italien bereits früh auf die Asbestgefahren und die nötige Erhöhung der Arbeitssicherheit hingewiesen. Dafür wurde in den 1970er-Jahren auch kräftig investiert. Der italienische Staat habe sich lange um die Problematik foutiert. Kurz: Schmidheiny müsse als «Sündenbock für italienischen Schlendrian» herhalten.