Leasing-Absprachen, Diesel-Gate, Verhinderung von Parallelimporten – die Autobranche scheint besonders anfällig zu sein für Klüngeleien. Genau fünf Jahre hat die Wettbewerbskommission Weko gebraucht, um das Dickicht des Kartells im Auto-Leasing-Geschäft zu durchdringen, um nun eine Busse von 30 Millionen Franken auszusprechen.
Leasing ist beliebt
Alle grossen Auto-Marken mischten bei den geheimen Absprachen, zu welchen Konditionen Leasing-Verträge den Kunden angeboten werden sollen, mit. Während acht Jahren lief diese krumme Tour. Wie gross der finanzielle Schaden für die betroffenen Kunden ist, lässt sich laut der Weko nicht beziffern. Der Kreis der Betroffenen beläuft sich auf mehrere hunderttausend.
Denn Leasing ist eine äusserst beliebte Form der Finanzierung von Neuwagen in der Schweiz. Und sie hat über die letzten Jahre weiter an Bedeutung gewonnen. Aktuell leasen doppelt so viele Privatpersonen ihr Auto wie noch vor zehn Jahren.
Bussen tun den Firmen nicht weh
Die Privatpersonen machen mit einem Anteil von über 70 Prozent mittlerweile die Mehrheit unter den Leasing-Nehmern aus. Sie haben im letzten Jahr neue Verträge im Umfang von 4.9 Milliarden Franken abgeschlossen. Insgesamt liefen per Ende 2018 Auto-Leasing-Verträge mit einem Volumen von 9 Milliarden von Privaten. Das geht aus den Zahlen des Schweizerischen Leasing-Verbandes hervor, der etwa 80 Prozent des gesamten Marktes vertritt.
Dass nach fünf Jahren Weko-Untersuchung in einem Fall, der sich über acht Jahre abspielte, am Schluss eine Busse von insgesamt 30 Millionen Franken ausgesprochen wird, muss für die betroffenen Leasing-Kunden wie ein Hohn erscheinen. Die sieben gebüssten Firmen müssen Beträge zwischen 3.1 Millionen (RCI Finance SA) und 8.5 Millionen Franken (Amag Leasing) zahlen – das können sie aus der Portokasse bestreiten.
Mängel bei den Konsumentenrechten
Sich als Direktbetroffener auf dem Rechtsweg zu wehren, ist unter dem gegebenen Gesetzesrahmen niemandem zu empfehlen. Der Aufwand eines solchen Verfahrens wird den Streitwert sehr schnell übersteigen. Der vorliegende Fall zeigt einmal mehr deutlich, dass es in der Schweiz um Konsumentenrechte und Konsumentenschutz nicht zum Besten steht.
Immerhin laufen Bemühungen, die Situation im Rahmen der Revision der Zivilprozessordnung zu verbessern und die Hürden für den Gang an die Gerichte zu senken. Inwieweit aber die Konsumentenrechte dadurch tatsächlich gestärkt werden, lässt sich erst nach Abschluss der Revision beurteilen. Bis dahin gilt: Die Schweiz ist in Sachen Konsumentenschutz ein Entwicklungsland.