- Bei Schweizer Unternehmen ohne Gesamtarbeitsverträge sind in den letzten beiden Jahren mehr Fälle von Lohndumping festgestellt worden.
- Laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft Seco waren es rund 2159 Fälle – also bei 12 Prozent der Kontrollen. In den Jahren davor lag der Anteil noch bei 9 Prozent.
- Die Kontrollen fanden im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr Schweiz-EU statt.
Bei den Schweizer Unternehmen, deren Arbeitsbedingungen nicht durch einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) festgelegt sind, wurden in den Jahren 2015 und 2016 20'714 Kontrollen durchgeführt. Dabei wurde in 2159 Fällen Lohndumping festgestellt.
Insgesamt wurden im letzten Jahr nach Angaben des Seco 42'000 Betriebe und 164'000 Personen auf die Einhaltung von Lohn- und Arbeitsbedingungen überprüft. Dabei wurden auch in zahlreichen Betrieben mit Gesamtarbeitsverträgen Verstösse festgestellt.
Aufstockung der Kontrollen
Der Bundesrat will den Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Einhaltung von Lohn- und Arbeitsvorschriften weiter verbessern. So soll die Mindestzahl der Kontrollen um 30 Prozent auf 35'000 pro Jahr erhöht werden. Die Gewerkschaften hatten sogar eine Aufstockung auf 50'000 Kontrollen gefordert.
Insgesamt sollen die Vorgaben für die Kontrollorgane verschärft und vereinheitlicht werden. Neu sollen diese dem Seco unter anderem eine risikobasierte Strategie vorlegen müssen. Für verschieden Bereiche werden Mindeststandards für die Kontrollen festgelegt.
Mehrfach revidiert worden
Die flankierenden Massnahmen waren 2004 parallel zur Personenfreizügigkeit eingeführt worden. Sie sollen verhindern, dass die Löhne unter Druck geraten, weil keine vorgängige Kontrolle von Lohn- und Arbeitsbedingungen mehr durchgeführt wird.
Die flankierenden Massnahmen sind bereits mehrmals revidiert worden. So wurden 2012 neue Massnahmen zur Bekämpfung von Scheinselbständigkeit erlassen. Vergangenes Jahr erhöhte das Parlament die Sanktionen von 5000 auf 30'000 Franken.