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Berufsverbot und Rückzahlung Finma bestraft ehemaligen Bank-Chef wegen Insiderhandels

  • Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat einen früheren Chef einer Schweizer Bank wegen Insiderhandels bestraft.
  • Die Finma ziehe bei dem Mann den unrechtmässig erzielten Gewinn in Höhe von rund 730'000 Franken ein und verhänge ein Berufsverbot von vier Jahren, teilt die Behörde mit.
  • Der ehemalige CEO habe in seiner Amtszeit als Geschäftsleitungsmitglied über Depots seiner Ehefrau bei anderen Banken Transaktionen ausgeführt und damit gegen bankinterne Weisungen verstossen.
  • Die Finma teilte nicht mit, um wen es sich in dem Fall handelt.

Die Finma habe in ihren Abklärungen Hinweise auf Insiderhandel sowie Aufsichtsrechtsverletzungen gefunden. Das Ausnutzen der Insiderinformationen habe es dem ehemaligen Bankmanager ermöglicht, in einem Zeitraum von mehreren Jahren über die Depots seiner Ehefrau Gewinne zu erzielen. Er habe damit «wiederholt und systematisch» gegen Aufsichtsrecht verstossen, schreibt die Behörde.

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