Wie will der Bund den Selbstständigen helfen? Die Corona-Krise stellt die Wirtschaft vor grosse Herausforderungen, vor allem auch viele Selbständigerwerbende. Denn im Gegensatz zu Firmen mit Angestellten können sie keine Kurzarbeit beantragen. Deshalb hat der Bundesrat auch ihnen Unterstützung zugesagt. Er hat entschieden, dass Selbständigerwerbende ab dieser Woche Taggelder beantragen können.
Wer hat Anspruch auf die Taggelder? Beantragen können es Selbstständige, die ihre Kinder betreuen müssen, weil die Schulen geschlossen sind. Oder Personen, denen vom Arzt Quarantäne verordnet wurde. Aber auch jene, deren Geschäfte geschlossen bleiben müssen – zum Beispiel Coiffeure. Ausbezahlt wird 80 Prozent des Einkommens, aber höchstens 196 Franken pro Tag.
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Wie können diese Gelder beantragt werden? Die Betroffenen müssen die Taggelder bei ihrer AHV-Ausgleichskasse beantragen. Dieselbe Kasse bezahlt ihnen dann das Taggeld aus. Für die Kassen bedeutet das viel Arbeit. Laut den Schätzungen des Bundes ist mit über 160'000 Betroffenen zu rechnen. Klar ist, dass schnell gehandelt werden muss, denn es geht für viele Menschen um die Existenz.
Ab wann kann man sich dafür anmelden? Seit heute Montag sollen auf den Websites der AHV-Ausgleichskassen die Informationen und die Anmeldeformulare für die Taggelder zugänglich sein. Ab Donnerstag gilt dann die Verordnung des Bundesrats und ab dann können offiziell Anmeldungen eingereicht werden. Allerdings werden die Ausgleichskassen die Anmeldungen trotz aller Dringlichkeit prüfen müssen, um Missbräuche zu verhindern. Das braucht Zeit. Erste Auszahlungen werden deshalb voraussichtlich ab Mitte April erfolgen.
Reichen maximal 196 Franken pro Tag aus? In einem Land wie der Schweiz sind 196 Franken pro Tag nicht extrem viel, hochgerechnet entspricht das einem Monatslohn von 5880 Franken. Für viele Betroffene ist aber entscheidend, dass sie überhaupt Geld bekommen. Denn viele Selbstständige verdienen wenig und haben deshalb kaum finanzielle Reserven für Krisen.