Im November hatte das Bundesgericht entscheiden, dass die Swisscom ihr Glasfasernetz vorerst nicht mit einer neuen Technologie ausbauen darf. Nun gibt es eine weitere Niederlage vor Gericht: Das Bundesverwaltungsgericht hat sich im Streit um Zinszahlungen von Swisscom zugunsten von Sunrise ausgesprochen. Sunrise hatte beanstandet, wie Swisscom Rückforderungen von überhöhten Preisen beim Zugang zum Swisscom-Kupfernetz verzinst.
Swisscom wollte die Rückforderungen auf der Basis eines Referenzsatzes verzinsen. Das Zinsberechnungsmodell auf der Basis des 12-Monats-Franken-Liborsatzes plus einem Zuschlag von 1.3 Prozent war jahrelang angewendet worden.
Sunrise hatte aber im April 2019 eine neue Zinsregelung gefordert, die sich an den gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC) der Telekombranche orientiert. Eine Verzinsung von Rückforderungen auf Basis des Referenzzinssatzes Libor habe dazu geführt, dass wegen Negativzinsen Rückforderungen praktisch nicht verzinst worden seien, argumentierte Sunrise.
Weil sich die beiden Telekomkonzerne nicht einigen konnten, gelangte Sunrise an die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom). Diese entschied sich in einer Verfügung zugunsten von Sunrise. Swisscom zog den Fall aber weiter ans Bundesverwaltungsgericht.
Swisscom-Beschwerde abgewiesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun die Beschwerde von Swisscom abgelehnt. Laut dem Urteil hat die Vorinstanz (Comcom) «ihr Ermessen korrekt ausgeübt, indem sie auf den WACC der Branche abgestellt hat.» Das Urteil kann nicht beim Bundesgericht angefochten werden und ist somit endgültig.
Sunrise zeigte sich in einer Stellungnahme zufrieden mit dem Urteil: Mit der Verzinsung beruhend auf den gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der Telekombranche werde Sunrise dafür entschädigt, dass das Geld wegen zu hoher Swisscom-Preise nicht anders habe investiert werden können. Gleichzeitig solle durch die WACC-Verzinsung der Anreiz für die Swisscom verhindert werden, zu hohe Zugangspreise zu verlangen und Sunrise damit Geld für einige Zeit zu entziehen.
Um welche Summen es geht, wollte Sunrise nicht bekannt geben. Auch die Swisscom nannte keine Beträge. Eine Konzernsprecherin sagte, die Swisscom nehme das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit Bedauern zur Kenntnis und werde die Verträge entsprechend auf die neue Zinsregelung anpassen.