Zum Inhalt springen

Corona-Regeln für Angestellte Darf mein Chef mich fragen, ob ich geimpft bin?

Die Ausnahmesituation der Pandemie führt zu Unsicherheit bei Angestellten und Arbeitgebern. SRF News stellt die wichtigsten Antworten zusammen.

Darf mein Chef mich fragen, ob ich geimpft bin? Ja, wenn er der Meinung ist, dass er diese Information für Schutzmassnahmen und Testkonzepte braucht, darf er ab nächsten Montag fragen. Er darf diese Frage auch stellen, wenn die Impfung eine Bedingung für die Arbeitsleistung ist, etwa für eine Geschäftsreise ins Ausland. Er muss aber schriftlich festhalten, welche Folgen er an das Zertifikat anknüpft und dazu seine Angestellten anhören.

Darf mich mein Arbeitgeber zu einer Impfung verpflichten? Grundsätzlich nein, schon gar nicht die gesamte Belegschaft. Ausnahmen gelten für Fälle, in denen Ungeimpfte trotz ergriffener Schutzmassnahmen für eine hohe Gefahr sorgen könnten, etwa, weil sie mit sehr vulnerablen Menschen arbeiten.

Könnte sich das noch ändern? Ja. Auf Basis des Epidemiengesetzes kann der Bund ein Impfobligatorium für bestimmte Personengruppen anordnen.

Video
Archiv: Spaltet das Covid-Zertifikat die Gesellschaft?
Aus 10 vor 10 vom 26.08.2021.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 41 Sekunden.

Darf mein Chef Geimpften mehr Rechte einräumen? Ja. Ab 13. September können für Angestellte mit Zertifikat die Schutzmassnahmen angepasst und Erleichterungen vorgesehen werden. Der Arbeitgeber könnte Ungeimpften auch eine andere Arbeit zuweisen, die das Infektionsrisiko senkt. Grundsätzlich gelten die Hygiene-, Lüftungs- und Abstandsregeln aber unverändert.

Darf ich der Arbeit fern bleiben, weil ich Angst vor einer Ansteckung habe? Nein. Das gilt als Arbeitsverweigerung. Der Arbeitgeber muss keine Lohnfortzahlung leisten, er kann sogar fristlos kündigen und eine Entschädigung verlangen. Ausnahme: wenn der Arbeitgeber nachweislich ungenügende Schutzmassnahmen ergreift.

Muss meine Chefin mir für eine Impfung freigeben? Ja, die Arbeitgeberin muss für diesen Impftermin frei geben, wie bei ärztlichen Terminen üblich. In der Regel gilt das als bezahlte Arbeitszeit, es sei denn, man ist im Stundenlohn angestellt. Im Zweifel beantwortet der Arbeitsvertrag diese Frage.

Darf mich mein Chef nach Hause schicken, weil ich mögliche Covid-Symptome habe? Ja, dazu ist er sogar verpflichtet. Und er muss auf Maskentragen bestehen.

Muss ich ein positives Covid-Testresultat meinem Chef mitteilen? Ja, unverzüglich. Man könnte andere gefährden. Das gilt auch für den Fall, dass man Kontakt zu einer positiven Person hatte.

Muss mein Unternehmen mir Schutz-Masken zur Verfügung stellen? Ja. Der Arbeitgeber muss alle für die Erfüllung der Arbeit nötigen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und für den Gesundheitsschutz seiner Angestellten sorgen. Masken gehören dazu. Wer Masken selbst mitbringt, kann sich die Kosten rückerstatten lassen.

Darf mich mein Chef zum Testen verpflichten? Grundsätzlich nein. Es gibt zwei Ausnahmen. 1. Wenn für gewisse Tätigkeiten ein Zertifikat nötig ist. 2. Wenn das Unternehmen im Rahmen eines regelmässigen Testingkonzepts die Belegschaft testen lässt.

Muss mein Chef mir freigeben, wenn mein Kind wegen Erkrankung, Quarantäne oder geschlossener Betreuungseinrichtung zuhause bleiben muss? Ja, er muss in diesem Fall freigeben und den Angestellten zunächst weiter bezahlen, da dieser meine Betreuungspflichten wahrnehmen muss. Der Angestellte verpflichtet sich aber, nach anderen Lösungen zu suchen.

Diese Zusammenstellung entstand durch Informationen des Staatssekretariats für Wirtschaft, SECO, der Gewerkschaft Unia und Rücksprachen mit Rechtsprofessoren. Hinweis: In einigen Punkten besteht Ermessensspielraum, nicht alle Sachverhalte sind rechtlich eindeutig.

10vor10, 26.8.21

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel