Das deutsche Landgericht in Ulm hat die Schweizer Bank J. Safra Sarasin zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 45 Millionen Euro an den Drogerie-Unternehmer Erwin Müller verurteilt.
Das Gericht bestätigte damit die Forderung des 84-Jährigen, für Verluste durch falsche Beratung bei Investitionen in den hoch riskanten Luxemburger Sheridan-Fonds entschädigt zu werden. Die Bank müsse zudem Verzugszinsen zahlen und die Kosten des langwierigen Rechtsstreits tragen, befand das Landgericht.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Milliardär Müller Opfer einer fehlerhaften Kapitalanlageberatung geworden ist. Ihm sei offenkundig zugesagt worden, dass seine Einlagen gegen Kapitalverlust versichert wären, was jedoch nicht der Fall gewesen sei.
Die Sarasin-Bank bestreitet die Vorwürfe. Sie kann gegen die Entscheidung des Gerichts binnen eines Monats Widerspruch einlegen.
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