- Die ersten strafrechtlichen Urteile in der Aufarbeitung des Dieselskandals sind gefallen.
- Das Landgericht München verurteilte Ex-Audi-Chef Rupert Stadler wegen Betrugs durch Unterlassen.
Das Landgericht München verurteilte den ehemaligen Audi-Chef Rupert Stadler zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Die Kammer sprach ihn des Betrugs schuldig. Auch die beiden Mitangeklagten – der frühere Chef der Motorentwicklung und spätere Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz sowie der Ingenieur P. – erhielten Bewährungsstrafen wegen Betrugs.
Es sind die ersten strafrechtlichen Urteile in Deutschland im 2015 aufgedeckten Dieselskandal. Hatz und der Ingenieur P. hatten gestanden, für die Manipulation von Dieselmotoren gesorgt zu haben. Damit hielten sie Abgaswerte auf dem Teststand ein.
Die Bewährungsstrafen sind an die Zahlung hoher Geldauflagen geknüpft. Die Staatsanwaltschaft hatte den Bewährungsstrafen für Stadler und P. im Rahmen einer Verständigung im Prozess bereits zugestimmt, im Fall von Hatz aber eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung gefordert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.