- Der Elektronikfachhändler Steg Electronics hat den Betrieb all seiner Filialen und des Onlineshops eingestellt.
- Grund dafür ist die finanzielle Situation, wie die Muttergesellschaft PCP schreibt.
- Es könnten rund 80 Arbeitsplätze in der Schweiz von der Insolvenz betroffen sein.
Die Streichung von Kreditlimiten hat offenbar das Unternehmen, zu dem neben Steg Electronics auch die Onlineshops PC-Ostschweiz.ch und Techmania gehören, in Liquiditätsengpässe gebracht. Vom Konkurs bedroht sind in den Filialen, in der Firmenzentrale in Schaffhausen sowie bei einem assoziierten Logistikunternehmen insgesamt rund 130 Arbeitsplätze. 80 Stellen davon befinden sich in der Schweiz, die übrigen in Deutschland und in der Slowakei.
Wie die PCP-Gruppe schreibt, lief bis vor wenigen Monaten beim Unternehmen noch alles nach Plan und man habe ein positives Jahresergebnis erwartet. Darauf deutet auch die Neueröffnung von mehreren Filialen in diesem Jahr hin. Ohne Vorankündigung hat dann aber gemäss PCP ein Kreditversicherungsunternehmen Kreditlimiten in Millionenhöhe gestrichen. Und im August sei schliesslich die gesamte Limite in Höhe von sieben Millionen Franken aufgelöst worden.
Erfolglose Gespräche mit Banken und Investoren
Für Unternehmensgründer Lorenz Weber ist dieser Schritt insbesondere in seiner Kurzfristigkeit nicht nachvollziehbar, da bei einem Konkurs auch die Interessen der Kreditversicherung selbst gefährdet seien, wie aus der Medienmitteilung hervorgeht.
Offenbar haben aber auch die Gespräche mit Banken, Mitbewerbern und möglichen Investoren, mit denen in den letzten Wochen Varianten zur Liquiditätssicherung und zur Fortführung des Betriebs gesucht worden sind, zu keinem Erfolg geführt. Infolgedessen wird das Unternehmen in den nächsten Tagen seine Bilanz deponieren.
Auf der Webseite von Steg Electronics wurden Kunden am Freitagnachmittag bereits darauf hingewiesen, dass offene Bestellungen nicht mehr ausgeführt werden können. Bereits geleistete Vorauszahlungen könnten nicht zurückbezahlt werden, heisst es weiter, allenfalls könnten Kunden sie aber beim Zahlungsanbieter zurückfordern. Garantieansprüche auf gekaufte Geräte schliesslich blieben bestehen, müssten aber direkt über den Hersteller abgewickelt werden.