- Das Handelsgericht des Kantons Zürich hat eine Verantwortlichkeitsklage der Swissair in Nachlassliquidation gegen 14 Personen abgewiesen.
- Die Richter gehen davon aus, dass den Beklagten keine Pflichtverletzung angelastet werden kann.
- Die Swissair in Nachlassliquidation muss für die Gerichtsgebühr von 3 Millionen Franken aufkommen sowie den Beklagten eine Entschädigung von insgesamt rund 4,5 Millionen Franken zahlen.
Diese 14 ehemaligen Swissair-Manager standen vor Gericht
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Bild 1 von 14. Philippe Bruggisser (1948) war bis Januar 2001 einziges Verwaltungsratsmitglied der Swissair, CEO der Swissair und CEO der SAirGroup. Heute wohnt er in Panama City (Panama). Bildquelle: Keystone.
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Bild 2 von 14. Mario Corti (1946) war ab März 2001 CEO und Verwaltungsratspräsident der SAirGroup. Corti lebt heute in den USA. Bildquelle: Keystone.
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Bild 3 von 14. Gerhardt W. Fischer (1933) war von April 2000 bis April 2001 Verwaltungsratsmitglied. Er ist verstorben. Bildquelle: Keystone.
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Bild 4 von 14. Jacqualyn A. Fouse (1961) war von Juni bis Oktober 2001 Finanzchefin (CFO). Die Amerikanerin lebt heute in New York (USA). Bildquelle: Keystone.
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Bild 5 von 14. Hannes Goetz (1934) wurde 1991 in den Verwaltungsrat der SAirGroup gewählt, ab 1992 war er Verwaltungsratspräsident. Im April 2000 trat der in dieser Funktion zurück. Bildquelle: Keystone.
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Bild 6 von 14. Bénédict G. F. Hentsch (1948) war von 1989 bis zum Zusammenbruch der SAirGroup im Oktober 2001 Verwaltungsrat. Bildquelle: Keystone.
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Bild 7 von 14. Paul-Antoine Hoefliger (1939) war von 1978 bis April 2001 Verwaltungsrat. Bildquelle: Keystone.
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Bild 8 von 14. Eric Honegger (1946) war von 1993 bis März 2001 Verwaltungsrat. Zwischen April 2000 und März 2001 agierte er als Präsident, zwischen Januar 2001 und März 2001 als Interims-CEO der SAirGroup. Heute lebt er in Österreich. Bildquelle: Keystone.
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Bild 9 von 14. Andres F. Leuenberger (1938) war von 1995 bis Oktober 2001 Verwaltungsrat. Bildquelle: Keystone.
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Bild 10 von 14. Lukas Mühlemann (1950) war von 1995 bis Oktober 2001 Verwaltungsrat. Am 4. Oktober 2001 trat er zurück. Mühlemann lebt heute an der Zürcher Goldküste. Bildquelle: Keystone.
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Bild 11 von 14. Thomas Max Schmidheiny (1945) war von 1980 bis April 2001 Verwaltungsrat. Ab Mai 1994 bis zu seinem Rücktritt war er Vizepräsident des Verwaltungsrats der SAirGroup. Bildquelle: Keystone.
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Bild 12 von 14. Georges Pierre Schorderet (1953) war ab 1995 Finanzchef (CFO) der SAirGroup. Am 23. Mai 2001 wurde er von der Funktion entbunden. Er lebt heute in Riad (Saudi-Arabien). Bildquelle: Keystone.
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Bild 13 von 14. Verena Spoerry-Toneatti (1938) war von 1998 bis 2001 Verwaltungsrätin der SAirGroup. Im April 2001 trat sie zurück. Bildquelle: Keystone.
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Bild 14 von 14. Gaudenz I. Staehelin (1936) war von 1988 bis April 2001 Verwaltungsrat der SAirGroup. Heute wohnt er in Küsnacht, Zürich. Bildquelle: Keystone.
Die Klägerin, die Swissair in Nachlassliquidation, wirft den ehemaligen Verantwortlichen unter anderem diverse Pflichtverletzungen vor und macht einen Schaden von rund 280 Millionen Franken geltend.
Einerseits sollen einige der 14 ehemaligen Verwaltungsräte, CEOs und CFOs der Swissair und der SAirGroup eine widerrechtliche Konzernorganisation eingeführt haben. So sollen sie unübertragbare Kompetenzen des Verwaltungsrates der Swissair in unzulässiger Weise auf die Ebene der SAirGroup übertragen haben. Die Swissair sei also nicht als finanziell eigenständige juristische Person, sondern als Betriebsabteilung der SAirGroup geführt worden, so der Vorwurf.
Andererseits wirft die Swissair in Nachlassliquidation allen 14 Beklagten vor, mit der Einführung neuer Institutionen (namentlich des Cash Pools) gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht bei der Vermögensanlage und gegen die Kapitalschutzvorschriften verstossen zu haben.
Bei der Bewirtschaftung ihres Vermögens musste die Swissair einen Grossteil ihrer überschüssigen Liquidität dem Konzern als Darlehen zur Verfügung stellen. Als die SAirGroup Anfang Oktober 2001 zusammenbrach, konnten diese Darlehen jedoch nicht mehr vollständig zurückgezahlt werden. Dafür hätten die Beklagten solidarisch haften sollen.
Angeklagte werden entschädigt
Mit dem Urteil vom 16. März 2018 weist das Handelsgericht des Kantons Zürich die Klage der Swissair-Liquidatoren ab. Es geht davon aus, dass den Beklagten keine Pflichtverletzung angelastet werden kann.
Weil die Klage abgewiesen wird, muss die Klägerin, also die Swissair in Nachlassliquidation, die Prozesskosten von 3 Millionen Schweizer Franken zahlen. Ebenfalls ist sie aufgrund der Abweisung der Klage dazu verpflichtet, die 14 ehemaligen Swissair-Verantworlichen mit insgesamt rund 4,5 Millionen Franken zu entschädigen.
Da nicht alle ehemaligen Verantwortlichen in allen Punkten angeklagt wurden, fällt ihre Entschädigung unterschiedlich hoch aus. Gegen das Urteil des Handelsgerichts Zürich kann innerhalb von 30 Tagen Beschwerde am Bundesgericht erhoben werden. Es ist also noch nicht rechtskräftig.