Die Schweiz geniesst den zweifelhaften Ruf, eine Hochpreisinsel zu sein. Anbieter versuchen die hohe Kaufkraft abzuschöpfen. Auch bei Autos. Hier kam es in der Vergangenheit schlagzeilenträchtigen Fällen, die diese Ungleichbehandlung mit anderen Märkten vor Augen führten.
BMW wurde im November 2017 vom Bundesgericht zur Zahlung einer Busse von 157 Millionen Franken verknurrt. Der Grund: Der deutsche Autohersteller hatte seinen europäischen Händlern vertraglich verboten, Fahrzeuge abseits der offiziellen Kanäle als Parallelimporte in die Schweiz zu liefern. Diese «Abrede über absoluten Gebietsschutz» taxierte das Bundesgericht als unzulässig und stützte den Entscheid der Wettbewerbskommission (Weko).
Fall Hyundai scheiterte
Ein weiterer, etwas anders gelagerter Fall betrifft den koreanischen Hersteller Hyundai. Hier erstattete der Verband freier Autohandel Schweiz (VFAS) bei der Weko Anzeige, weil nur offizielle Hyundai-Händlern ihren Kunden die volle Werksgarantie anbieten können.
Diese Leistungen entfallen, wenn ein freier Händler das Fahrzeug einführt und hierzulande anbietet (Parallelimport).
5000 Garagisten werden besser von der Marktmacht der Hersteller geschützt. Konsumenten bekommen ungehindert Zugang zu günstigen Fahrzeugen, Garantiebehinderungen werden nicht mehr möglich – und nicht zuletzt bekommt der Kunde Wahlfreiheit, wo er seinen Service machen möchte.
Bestärkt durch den Fall BMW hoffte der Verband der freien Autohändler auf ein schnelles Durchkommen – er scheiterte aber bereits an der ersten Hürde. Die Weko stellte sich auf den Standpunkt, dieses «selektive Vertriebssystem» unterstütze die Qualitätssicherung und sei erlaubt, solange es den Schweizer Markt nicht abschotte.
Dennoch kam Bewegung in die Sache. Mit einer Motion, die der Ständerat nun verabschiedete, wird der Bundesrat angewiesen, eine Verordnung auszuarbeiten, damit «die Regeln zum Schutz von Konsumenten und KMU vor wettbewerbsverzerrenden Praktiken (…) effektiv vollzogen werden», wie es im Motionstext heisst.
Verordnung weniger wirksam?
Beim Verband der freien Autohändler ist die Freude gross, dass die Verordnung auf den Weg kommt: «5000 Garagisten werden besser von der Marktmacht der Hersteller geschützt. Konsumenten bekommen ungehindert Zugang zu günstigen Fahrzeugen, Garantiebehinderungen werden nicht mehr möglich – und nicht zuletzt bekommt der Kunde Wahlfreiheit, wo er seinen Service machen möchte», sagt VFAS-Präsident Roger Kunz.
Anders sieht dies die Weko. Bislang hat die Wettbewerbshüterin mit sogenannten KFZ-Bekanntmachungen gearbeitet. Darin ist festgehalten, welche Geschäftspraktiken zulässig und im Einklang mit dem Kartellrecht sind. Bei Zuwiderhandlung geht die Weko solchen Fällen nach.
Die Weko geht davon aus, dass die Verordnung weniger wirksam ist, da sie – einmal in Kraft – weniger rasch und gezielt an neue Entwicklungen angepasst werden könne, wie es auf Anfrage heisst.
Ein Pyrrhussieg also für die freien Autohändler? Nein, meint Roger Kunz: «Durch eine Verordnung haben wir Rechtssicherheit und die Konsumenten und Garagisten werden profitieren. Anpassen kann man eine Verordnung auch laufend. Das ist periodisch üblich, dass der Bundesrat Aktualisierungen in die Verordnung fliessen lässt.»