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Referenzzinssatz bleibt unverändert
Aus Tagesschau vom 01.03.2023.
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Höhere Mieten Referenzzinssatz: Was die absehbare Anhebung für Mieter bedeutet

Wegen der Zinswende durch die Nationalbank wird auch der Referenzzinssatz bald steigen. Vermieterinnen und Vermieter erhalten dann erstmals seit Jahren die Möglichkeit, die Mieten zu erhöhen. Doch nicht alle Mieterinnen und Mieter sind davon betroffen.

Seit Monaten ist davon die Rede, dass die Mieten in der Schweiz dieses Jahr deutlich steigen könnten. Heute gibt es vorerst Entwarnung. Der für die Höhe der Mieten massgebende Referenzzinssatz bleibt unverändert bei 1.25 Prozent. Das heisst: Vermieterinnen und Vermieter dürfen vorläufig keine Erhöhungen der Mieten vornehmen. Aber das könnte sich schon im Juni ändern.

Dieses Bild zeigt einen Wohnblock.
Legende: Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass der Referenzzinssatz diesen Juni steigen könnte. Imago / Manuel Geisser

Weshalb bleibt der Referenzzinssatz im März unverändert? Der Referenzzinssatz orientiert sich am durchschnittlichen Zinssatz der Banken für Hypotheken. Diese werden zurzeit teurer, weil die Nationalbank zur Dämpfung der steigenden Preise mehrmals die Zinsen erhöht hat. Aktuell liegt der Durchschnittszinssatz bei 1.33 Prozent – also noch unter der Schwelle für eine Erhöhung des Referenzzinssatzes. Entsprechend kommt die Zinswende noch nicht bei den Mieterinnen und Mietern an.

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Trotz höherer Zinsen steigen Mieten wohl wenig
aus Info 3 vom 01.12.2022. Bild: Keystone/ GAETAN BALLY
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Was passiert, wenn der Referenzzinssatz steigt? Eine Erhöhung des Referenzzinssatzes um 0.25 Prozentpunkte gibt Vermieterinnen und Vermietern die Möglichkeit, die Mieten um drei Prozent anzuheben. Beträgt eine Miete 2000 Franken, könnte sie also um 60 Franken erhöht werden. Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass dies im Juni passieren wird.

Steigen die Mieten bei einer Erhöhung des Referenzzinssatzes automatisch? Vermieterinnen und Vermieter entscheiden selbst, ob sie die Erhöhung des Referenzzinssatzes an die Mieterinnen und Mieter weitergeben. Grundsätzlich gilt: Wer frühere Senkungen des Referenzzinssatzes nicht an die Mieterschaft weitergegeben hat, darf jetzt im umgekehrten Fall auch keine Mietzinserhöhung einfordern. Geschieht dies dennoch, können Mieterinnen und Mieter die Erhöhung innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde des Wohnbezirks anfechten.

Welche Auswirkung hat die Inflation auf die Mieten? Die allgemeine Teuerung darf von Vermieterinnen und Vermietern grundsätzlich im Umfang von 40 Prozent auf die Mieterschaft überwälzt werden. Ausschlaggebend ist dabei der Landesindex der Konsumentenpreise. Sind die Preise verglichen mit der letzten Mietzinsfestlegung beispielsweise um zehn Prozent gestiegen, können Vermieterinnen und Vermieter die Miete um vier Prozent anheben.

Ereignis Auswirkung Zusatzkosten bei einer Miete von CHF 2000
Referenzzinssatz steigt um 0.25 Prozentpunkte Die Miete kann um drei Prozent angehoben werden CHF 60
Konsumentenpreise steigen um 10 Prozent 40 Prozent der Teuerung dürfen weitergegeben werden CHF 80

Wie stark werden die Mieten noch steigen? Ein Blick auf die Entwicklung des Referenzzinssatzes zeigt, dass Veränderungen nur langsam eintreten. Der aktuelle Referenzzinssatz von 1.25 Prozent ist beispielsweise seit drei Jahren unverändert. Auch zuvor gab es in der Regel höchstens eine Anpassung des Referenzzinssatzes pro Kalenderjahr. Das liegt daran, dass der Durchschnittszinssatz für Hypotheken wegen der langen Laufzeiten auch bei grösseren Zinsveränderungen relativ stabil bleibt. Es ist aber damit zu rechnen, dass es in den kommenden Jahren regelmässig zu Mietzinserhöhungen kommen könnte – auch weil die Teuerung auf absehbare Zeit ein Unsicherheitsfaktor bleibt.

Tagesschau, 01.03.2023, 12:45 Uhr

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