- Jedes dritte Grossunternehmen in der Schweiz ist von unethischem Verhalten der Mitarbeiter betroffen.
- Zu diesem Schluss kommt der erste Schweizer Whistleblowing Report der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Chur.
- Demnach bieten 70 Prozent der Grossunternehmen Meldestellen für Whistleblower an, bei den KMU sind es 10 Prozent.
- Die Stellen sollen insbesondere die finanziellen und Reputations-Risiken minimieren, die beispielsweise Gänge an die Öffentlichkeit mit sich bringen.
Die Anzahl Meldungen über unethische oder kriminelle Vorgänge innerhalb eines Unternehmens variieren stark. Sind es bei grossen Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern durchschnittlich eine Meldung pro Woche, müssen sich KMU gerade mit einer Meldung in drei Jahren beschäftigen. Genau die Hälfte der Meldungen sind laut der Studie relevant. Missbräuchliche Meldungen machen rund 3 Prozent aus.
Wir sehen diese Meldestelle als Investition zur Risikovermeidung.
90 Prozent der Meldungen beträfen kleinere Angelegenheiten, sagt Baloise-Compliance-Leiter Peter Kalberer aufgrund bereits mehrjähriger Erfahrung mit einer Meldestelle für Whistleblower. Beispielsweise wenn Arbeitszeiten oder IT-Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten würden. Daneben würden aber auch einzelne Straftaten wie Betrug oder geschäftsschädigende Auftragsvergaben gemeldet.
Mit Hotlines und Webtools gegen einen Medien-Aufruhr
Eine interne Meldung soll es den Unternehmen ermöglichen, in potentiell sakndalträchtigen Fällen selbst zu handeln anstatt beispielsweise auf einen Gang an die Medien reagieren zu müssen. In den meisten Unternehmen mit Meldestellen für Whistleblower sind diese laut der HTW-Studie denn auch intern angesiedelt.
Manche Unternehmen würden dafür gar spezialisierte Kanäle wie Hotlines oder webbasierte Tools in verschiedenen Sprachen anbieten, sagt Studienleiter Christian Hauser. Als wichtig erweise sich die Möglichkeit der anonymen Meldung: «Man bekommt mehr und mehr relevante Meldungen, wenn man klar kommuniziert, dass der Whistlebloower vor Repressalien geschützt ist.»
Regelmässiger Report über Whistleblowing-Effekte
Der Schweizer Whistleblowing Report soll künftig in regelmässigen Abständen erscheinen und dann laut Hauser berücksichtigen, wie sich die relevanten Meldungen von Whistleblowern auf das Unternehmen auswirken.