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Juristischer Clinch Schweizerkreuz auf On-Schuhen soll weg

In nur 15 Jahren hat sich die Laufschuhfirma On zu einem der wichtigsten Player in der Leichtathletik-Branche entwickelt. Doch es gibt auch Nebengeräusche. Weil On ausschliesslich in Asien produziert und trotzdem mit dem Schweizerkreuz wirbt, drohen nun juristische Konsequenzen.

Das Wachstum der Laufschuhfirma On ist atemberaubend. Mit 2.3 Milliarden Franken Umsatz 2024 nimmt das noch junge, in Zürich gegründete Unternehmen, einen Spitzenplatz in der Branche ein.

Zwei Männer lächeln und unterhalten sich.
Legende: 2019 steigt Federer als Investor und Markenbotschafter für das Zürcher Unternehmen ein. Hier mit einem der drei On-Gründer, Caspar Coppetti. Keystone / ENNIO LEANZA

Und die Firma hat mit Tennislegende Roger Federer einen der begehrtesten Markenbotschafter als Investor ins Boot geholt. Mehr Schweiz ist kaum möglich, möchte man meinen. Unterdessen liegt der Fokus der Firma auf den USA, wo On an der Börse kotiert ist und fast 60 Prozent des Umsatzes erwirtschaftet.

Das Schweizerkreuz «muss» weg vom Schuh

Genau in diesem Wachstumsmarkt prangt auf dem von Federer entworfenen Schuh «The Roger» das Schweizer Wappen – mit dem Zusatz: «Swiss Engineering». Ein Schuh, der allerdings in Asien genäht und geleimt wird. David Stärkle, Direktor des Vereins Swissness Enforcement, sagt: «On steht in der Verantwortung. Für nicht-schweizerische Produkte muss das Kreuz weg vom Schuh.»

Das Schweizerkreuz muss also weg vom Schuh, so die Forderungen des Vereins, der das nationale Swissness-Gesetz weltweit durchsetzen soll.

Es ist unbestritten, dass der Schuh nicht in der Schweiz hergestellt wird. Dennoch ist ein Schweizerkreuz angeheftet. Das widerspricht ganz klar der Swissness-Regel.
Autor: David Stärkle Direktor Swissness Enforcement

Die Swissness-Regeln gelten seit 2017 und soll die Marke «Schweiz» besser vor Trittbrettfahrern schützen. Firmen aus China stehen hierbei unter besonderer Beobachtung – aber eben auch Unternehmen aus der Schweiz, wie On. Die Regeln verlangen unter anderem, dass bei Industrieprodukten «mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten» in der Schweiz anfallen.

Das sei bei On nicht der Fall, sagt Stärkle. «Es ist unbestritten, dass der Schuh nicht in der Schweiz hergestellt wird. Dennoch ist ein Schweizerkreuz angeheftet. Das widerspricht ganz klar der Swissness-Regel.»

On mit hohen Margen

Zwar beschäftigt On nach eigenen Angaben rund ein Drittel der 3000 Beschäftigten in der Schweiz – vor allem in Forschung, Entwicklung und Design. Fabriziert werden die Schuhe aber ausschliesslich in Vietnam und Indonesien zu Tiefstpreisen, wie Recherchen des Konsumentenmagazins «K-Tipp» vergangenes Jahr enthüllten.

Weisser Tennisschuh auf Sandplatz.
Legende: Roger Federers On-Tennisschuhe, die er am French Open trug. (28. Mai 2021) Imago/Javier Garcia/BPI/Shutterstock

Produktionskosten von knapp 20 Franken stehen Verkaufspreisen von weit über 150 Franken gegenüber. Die Margen, die On damit erzielt, sind phänomenal. Kommt hinzu: Besonders für Produkte mit Schweizer Herkunftsbezeichnung können Unternehmen deutliche Preisprämien abschöpfen. Der Verband beziffert diese Swissness-Prämie bei Schweizer Firmen auf jährlich über 7 Milliarden Franken.

Natürlich ist es nicht schön, wenn man gegen eine Schweizer Firma vorgehen muss.
Autor: Thomas Früh Präsident des Schweizerischen Kosmetikverbands

Eine Prämie, die es offensichtlich zu schützen gilt. Deshalb dürfe die Schweiz als Marke auf keinen Fall verwässert und die Konsumentinnen und Konsumenten nicht getäuscht werden, sagt Thomas Früh, Präsident des Schweizerischen Kosmetikverbands und Mitglied der Swissness-Vereinigung. Natürlich sei es nicht schön, wenn man gegen eine Schweizer Firma vorgehen müsse. «Aber es gibt halt Übeltäter im In- und Ausland. Unsere Position in diesem Fall ist klar und sie lässt auch keinen Handlungsspielraum zu.»

«Keinen Grund, rechtliche Kritik»

Keinen Handlungsspielraum kann daher nur eines heissen: Das Swissness-Gesetz juristisch durchzusetzen. Bereits früher liess der Verein verlauten, man prüfe rechtliche Schritte gegen On. Ob sich diese nun konkretisiert haben, hielt sich Vereinsdirektor Stärkle bedeckt. Man stehe in Kontakt mit der Laufschuhfirma.

Das sagt der Jurist

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Die entscheidende Frage ist: Liesse sich die Swissness-Verordnung im Ausland überhaupt durchsetzen und auf welchem Weg? Marco Handle ist Rechtsanwalt und spezialisiert auf Immaterialgüterrecht, insbesondere das Urheberrecht. Er sagt:

«Die Swissness-Gesetzgebung ist im Ausland grundsätzlich nicht anwendbar. Will man diese Regeln im Ausland trotzdem durchsetzen und ein Präjudiz schaffen, müsste man dort aufgrund lokaler Gesetze gegen den unlauteren Wettbewerb eine unzulässige Täuschung der Abnehmer über die Herkunft der Schuhe geltend machen. Die Besonderheit im vorliegenden Fall liegt aber darin, dass es sich um ein Schweizer Unternehmen handelt, das heisst ein gewisser Bezug zur Schweiz besteht. Die entscheidende Frage ist nun, ob dieser Bezug ausreicht oder die Abnehmer aufgrund des Schweizerkreuzes erwarten, dass die Schuhe in der Schweiz produziert werden, und insofern getäuscht werden.»

Rendez-vous, 28.3.2025, 12:30 Uhr;stal

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