Jonas Gass führt das Hotel Nomad in Basel. Dass er auf der eigenen Website seine Hotelzimmer nicht günstiger anbieten kann als auf Buchungsplattformen, beschäftigt ihn schon lange. «Wir hatten nun zwei Jahre lange andere Sorgen und Probleme. Aber in der Zeit vor Corona war uns das der vielleicht grösste Dorn im Auge.»
Das Problem: Wenn ein Gast ein Hotelzimmer über eine Plattform bucht, muss das Hotel dieser durchschnittlich 20 Prozent Kommission abliefern. Und fast jeder dritte Gast bucht inzwischen auf diese Weise. In jedem fünften Hotel in der Schweiz wird sogar mehr als die Hälfte aller Nächte über Buchungsplattformen gebucht.
Am meisten profitiere dabei Branchenführer Booking.com. Solche Anbieter nutzten ihre grosse Marktmacht aus, sagt Gass. So hätten sie ihm neue Bedingungen einfach schon diktiert. «Es wird in den Raum gestellt: Wir machen es per Datum X so. Wenn ihr dabei seid, gut. Sonst werdet ihr heruntergestuft und seid nicht mehr gut sichtbar.» Das heisst, das Hotel erscheint bei den Suchresultaten weiter unten.
Als Gegenleistung für diese Dienstleistungen halten wir es für fair, dass Hotels auf Booking.com mindestens den gleichen Preis anbieten wie auf ihrer eigenen Webseite.
Die Buchungsplattformen können heute den Hotels nicht nur Vorgaben bei den Zimmerpreisen machen. Sie können auch verbieten, dass ein Hotel auf der eigenen Website zum Beispiel bessere Stornierungsbedingungen anbietet. Deshalb wünscht sich Gass, dass nicht nur die sogenannten Preisbindungsklauseln, sondern alle Paritätsklauseln in den Verträgen verboten würden. Diesem Wunsch hat der Nationalrat heute entsprochen.
Buchungsplattformen hingegen möchten weiterhin verbieten können, dass Hotels auf der eigenen Website günstigere Konditionen anbieten. Stellvertretend schreibt Booking.com auf Anfrage: Das Unternehmen übersetze die Angebote der Hotels in 44 Sprachen und kümmere sich um den Kundenservice. «Als Gegenleistung für diese Dienstleistungen halten wir es für fair, dass Hotels auf Booking.com mindestens den gleichen Preis anbieten wie auf ihrer eigenen Website.»
Booking will keine «Trittbrettfahrer»
Ausserdem brauche es Paritätsklauseln. Denn sonst könnte ja ein Hotel von den Dienstleistungen von Booking.com profitieren, dann aber Kunden trotzdem mit günstigeren Preisen auf die eigene Website locken. Solches Trittbrettfahren sei unfair. Ums Trittbrettfahren gehe es gar nicht, heisst es dazu beim Branchenverband Hotelleriesuisse.
Denn Buchungsplattformen und Hotels würden unterschiedliche Zielgruppen ansprechen, sagt Thomas Allemann, Mitglied der Geschäftsleitung: Die Branche hofft deshalb, dass Hoteldirektoren und -direktorinnen künftig mehr unternehmerische Freiheit erhalten, wo sie welche Preise anbieten.
Branche hofft auf mehr unternehmerische Freiheit
Die Buchungsplattformen seien primär für die globale Vermarktung des Angebots zuständig – also dort, wo der Hotelier nicht hingelange, sagt Allemann. «Wenn der Gast aber genau weiss, in welches Hotel er gehen will, ist es aber unsinnig, wenn auf dessen Website nicht das beste und günstige Angebot findet, sondern dieses bei Booking buchen muss.»
Die Branche hofft deshalb, dass Hoteldirektoren und -direktorinnen künftig grössere Freiheit erhalten, wo sie welche Preise anbieten. Nach dem Nationalrat ist nun der Ständerat am Zug.