- René Benko hat beim Landesgericht Innsbruck als Unternehmer einen Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eingereicht.
- Der Tiroler Immobilieninvestor steht möglicherweise auch vor der Privatinsolvenz.
- Hier besteht rechtlich ein Unterschied, praktisch vermutlich ehe weniger, weil Benko als Einzelunternehmer mit seinem ganzen Vermögen haftet.
Zuvor hatten «Kronen Zeitung» und «Standard» online über die Stellung eines Antrages seitens Benkos berichtet. Der Richter werde voraussichtlich in den kommenden Tagen über den Antrag des Unternehmers entscheiden, der die Immobilien- und Handelsgruppe Signa gegründet hatte, sagte die Sprecherin des Landgerichts Innsbruck weiter.
Berichte, wonach Benko sogenannte Privatinsolvenz angemeldet habe, seien nicht richtig, betonte sie. Die Rechtsvertretung der Republik Österreich hatte am Landgericht zuvor einen Insolvenzantrag gegen den 46-jährigen Benko eingebracht. Dabei ging es unter anderem um einen noch nicht vollständig bezahlten Zuschuss, den Benko für die insolvente Holding der Signa-Gruppe angekündigt hatte.
Mitte Februar hatte eine sogenannte «Insolvenzeröffnungs-Tagsatzung» stattgefunden. Benko hatte bei der nicht öffentlichen Verhandlung in seiner Heimatstadt im Februar nicht anwesend sein müssen und war wenig überraschend auch nicht erschienen.
In der Tagsatzung sollte die Sachlage bzw. die Vermögenssituation erörtert werden. Gegenüber der Agentur APA hatte es im Vorfeld geheissen, dass die Benko-Seite jedenfalls ein Vermögensbekenntnis ablegen werde. Der Antrag sollte sich einerseits unter anderem darauf stützen, dass der Tiroler Investor im Sanierungsverfahren der Holding seiner Verpflichtung zum Einschuss von 3 Mio. Euro nicht zur Gänze nachgekommen sei. Und zum anderen darauf, dass es offene Forderungen der Finanz gegen ihn gebe.