- Die Grossbank UBS ist im Steuerstreit mit Frankreich auch in zweiter Instanz verurteilt worden. Das Pariser Berufungsgericht verlangt eine Zahlung von insgesamt 1.8 Milliarden Euro.
- Diese Summe setzt sich zusammen aus einer Geldstrafe von 3.75 Millionen Euro, der Einziehung eines Betrags von 1 Milliarde Euro und die Zahlung von 800 Millionen Euro Schadensersatz.
- Die Bank wurde wegen schwerer Geldwäsche von Steuerhinterziehung und illegalen Bankgeschäften in Frankreich zwischen 2004 und 2012 schuldig gesprochen.
- Mit dem Urteil kommt die UBS deutlich glimpflicher davon: In erster Instanz war die Bank im Februar 2019 zu einer Zahlung von insgesamt 4.5 Milliarden Euro verurteilt worden.
Im Juli 2014 hatte die UBS im Steuerfall in Frankreich bereits eine Kaution von 1.1 Milliarden Euro hinterlegen müssen.
Die Grossbank verlangt für sich einen Freispruch und legte gegen den Entscheid Berufung ein. Der Berufungsprozess ging dann im März 2021 über die Bühne, und das Urteil sollte ursprünglich bereits Ende September verkündet werden. Die Entscheidung wurde allerdings verschoben, weil einer der drei Richter erkrankt war.
In der zweiten Instanz beantragte die Anklage eine Zahlung von insgesamt mindestens 3 Milliarden Euro. Und die sechs angeklagten Einzelpersonen, alles frühere Mitarbeiter und Kaderleute der UBS, sollten zu bedingten Gefängnisstrafen von 6 bis 18 Monaten verurteilt werden.
Für den Fall zurückgestellt hat die UBS (seit längerer Zeit unverändert) lediglich 450 Millionen Euro – also ein Zehntel des ersten Verdikts.