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Die Wettbewerbskommission büsst einige Banken
Aus Nachrichten vom 06.06.2019. Bild: Keystone
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Millionen-Busse Weko büsst Grossbanken wegen Devisenkartell

  • Wegen eines Devisenkartells müssen die gebüssten Grossbanken 90 Millionen Franken zahlen, teilt die Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) mit.
  • In zwei Kartellen hätten Händler mehrerer international tätiger Banken im Devisenkassahandel vereinzelt ihr Verhalten auf bestimmte Währungen koordiniert, schreibt die Weko.
  • Weil die UBS als erste Bank Anzeige erstattete, musste sie wie schon in früheren Fällen gar keine Busse bezahlen.

Es gab einerseits das Kartell «Three way banana split», bei dem Händler der britischen Barclays, der US-Banken Citigroup und JPMorgan, der Royal Bank of Scotland (RBS) und der UBS beteiligt waren. Am Kartell «Essex express» nahmen Händler von Barclays, der japanischen MUFG Bank, RBS und der UBS teil.

Die genannten Banken verpflichteten sich einvernehmlich, künftig keine derartigen Abreden zu treffen, schreibt die Weko. Ein Teil der Banken zeigte sich selber an und profitierte von Ermässigungen der Sanktionen.

Kronzeugenregelung: Wie Firmen straffrei einem Kartell entkommen

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Wenn Unternehmen auf dem Markt Preise und Konditionen absprechen, dann unterlaufen sie den Wettbewerb. Das ist illegal und wird durch das Kartellgesetz geregelt. Zuletzt wurde das Gesetz 2004 revidiert und damit erhielt die Wettbewerbskommission (Weko) mit der Kronzeugenregelung ein gewichtiges Instrument gegen Kartelle.

Ein Unternehmen, das sich an einem Kartell beteiligt, kann sich bei den Behörden selbst anzeigen und zur Aufdeckung beitragen. Durch die Kronzeugenregelung erhalten diese Firmen verminderte Strafen oder gehen gar ohne Busse aus. Davon erhofft sich die Weko eine höhere Aufdeckungsquote.

Verfahren gegen CS geht weiter

Die Credit Suisse hat sich mit der Weko nicht geeinigt. Die Untersuchung gegen die Grossbank wird im ordentlichen Verfahren weitergeführt. Die Untersuchungen gegen Julius Bär und die Zürcher Kantonalbank wurden eingestellt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann noch an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

Die Weko hatte die Untersuchung im Jahr 2014 nach einer Vorabklärung im Vorjahr eröffnet. Ihre ebenfalls vor Jahren eingeleitete Untersuchung wegen möglicher Abreden der Banken im Handel mit Edelmetallen stellte sie ein, wie sie weiter mitteilte. Der Verdacht eines Kartellverstosses habe sich nicht erhärtet.

Vor drei Jahren hatte die Weko bereits mehrere Grossbanken wegen Absprachen bei der Festlegung von Referenzzinssätzen und Zinsderivaten gebüsst. Insgesamt verteilten die Wettbewerbshüter Bussen in Höhe von 99.1 Millionen Franken, bis dahin die höchste Busse, die die Weko je gegen Banken verhängt hat. Gebüsst wurden neben anderen internationalen Banken die Credit Suisse. Dagegen kam die UBS schon damals als Whistleblowerin ohne Strafe davon.

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