Am Montag hat der Der Axel-Springer-Verlag bekannt gegeben, dass «Bild»-Chefredaktor Julian Reichelt mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben entbunden werde. Hintergrund dazu bilden neue Erkenntnisse über unangemessenes Verhalten Reichelts.
Finger nicht von jungen Kolleginnen gelassen
Als Folge von Medienrecherchen habe das Unternehmen jetzt neue Erkenntnisse über Reichelts Verhalten gewonnen, hiess es vom Springer-Verlag. Diesen Informationen sei man nachgegangen und habe erfahren, dass Reichelt auch nach Abschluss des «Compliance»-Verfahrens im Frühjahr 2021 «Privates und Berufliches» nicht klar getrennt und dem Vorstand darüber die Unwahrheit gesagt habe.
«Er hat die versprochene neue Kultur – also die Finger von jüngeren Kolleginnen zu lassen – nicht eingehalten», sagt dazu der deutsche Medienjournalist Steffen Grimberg. Reichelt habe das Vertrauen der Springer-Unternehmensführung nicht erfüllt und sei deshalb entlassen worden.
Berufliche Vorteile für Sex?
Im vergangenen März waren dem «Bild»-Chefredaktor von der Belegschaft Machtmissbrauch vorgeworfen worden, woraufhin er vorübergehend freigestellt wurde. Nach der internen Untersuchung hiess es, Reichelt habe Fehler gemacht, die aber nicht strafrechtlicher Natur seien. Er durfte seinen Job fortsetzen, bekam aber Alexandra Würzbach – die Chefredaktorin der «Bild am Sonntag» – als Doppelspitze zur Seite gestellt.
Laut dem Springer-Verlag gab es im Rahmen des Compliance-Verfahrens gegen Reichelt nie den Vorwurf sexueller Belästigung oder sexueller Übergriffe. Es habe aber den Vorwurf einvernehmlicher Liebesbeziehungen zu «Bild»-Mitarbeiterinnen und Hinweise auf Machtmissbrauch in diesem Zusammenhang gegeben.
«Mitarbeiterinnen hatten beklagt, dass es Fälle von Begünstigung gab gegen entsprechende Zuneigung zum Chefredaktor», beschreibt Medienjournalist Grimberg die vorgebrachten Klagen.
Laut Springer wurde damals bewiesen und eingeräumt, dass Reichelt früher eine Beziehung zu einer Mitarbeiterin von «Bild» gehabt hatte. Umstritten geblieben sei, so Springer, ob dieser Mitarbeiterin dadurch berufliche Vorteile gewährt worden sind.
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