- Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hat heute eine Verbandsklage gegen Volkswagen und den Autoimporteur Amag eingereicht.
- Die Klage soll den betroffenen Fahrzeughaltern zu einem Schadenersatz von 3000 bis 7000 Franken verhelfen.
- Laut Stiftung haben die manipulierten Autos durchschnittlich 15 Prozent ihres Marktwertes verloren.
Der Vorwurf der in Zürich eingereichten Klage lautet auf Irreführung, wie die SKS mitteilte. Volkswagen und Generalimporteur Amag sollen die Autokäufer mit den Abgas-Manipulationen widerrechtlich getäuscht haben.
Leider gebe es in der Schweiz und Europa das Instrument der Sammelklage nicht, schreiben die Konsumentenschützer. Deshalb habe der Konsumentenschutz ein neues Klagekonzept entwickelt.
«Mit der Verbandsklage lassen wir einen Schweizer Richter prüfen, ob Volkswagen mit den Abgas-Manipulationen Schweizerisches Recht verletzt hat», lässt sich SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder zitieren. Hierzulande seien rund 180'000 Fahrzeughalter betroffen.
Die Konsumentenschützer wollen die Klage auf Entschädigung noch dieses Jahr einreichen. Denn ab Januar 2018 drohten die Ansprüche der betroffenen Halter und Halterinnen zu verjähren.
Die Betroffenen mit Rechtsschutzversicherungen sollten ihre Ansprüche jetzt bei ihrer Versicherung anmelden. Für alle anderen wolle der Konsumentenschutz das Prozessrisiko übernehmen. Aufgefordert wurden Konsumenten, aber auch kleine und mittlere Unternehmen, deren Wagenflotte betroffen ist.
VW verweigert Kollektiv-Entschädigungen
Bereits vor zwei Jahren war die SKS auf den VW-Konzern im deutschen Wolfsburg zugegangen, um eine Rahmenvereinbarung mit dem VW-Importeur Amag zu erzielen, die die Entschädigung aller Betroffenen sicherstellen sollte.
In den USA können Fahrer betroffener Autos mehr als 5000 Dollar Entschädigung bekommen. In Europa verweigerte VW bisher Kollektiv-Entschädigungen. Immerhin hatte sich die EU-Kommission im Sommer mit VW auf eine «De-Facto-Extragarantie» von zwei Jahren auf Bauteile geeinigt, die von der Reparatur betroffen sind.