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Nach 10-jährigen Verhandlungen EU schafft Roaming ab, Schweizer zahlen weiter

Im europäischen Ausland Mails checken, telefonieren und im Internet surfen, ohne dass man sich um die Telefonrechnung Sorgen machen muss. Für EU-Bürger wird das ab dem 15. Juni Realität. Schweizer müssen dagegen weiterhin mit teilweise hohen Roaming-Kosten rechnen. Doch es gibt Schlupflöcher.

Am 15. Juni macht die Europäische Union Schluss mit Roaming-Gebühren für ihre Bürger. Unter dem Slogan «Roam like at home» müssen alle Telekommunikationsanbieter in der EU ihren Kunden einen Vertrag ausstellen, bei dem keine zusätzlichen Kosten durch Surfen im Ausland anfallen.

Um dies zu ermöglichen, hat das Europäische Parlament gut 10 Jahre lang verhandelt und Roaming-Preisobergrenzen festgelegt. Damit werden die Tarife reguliert, welche sich die Anbieter untereinander zahlen müssen, wenn ihre Kunden auf ein ausländisches Netz zugreifen. So soll auch verhindert werden, dass die Telekomunternehmen die wegfallenden Roaming-Erträge einfach durch höhere Abo-Preisen ausgleichen.

Auch die EWR Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein werden im Vertrag berücksichtigt. Schweizer profitieren allerdings nicht von dieser Abschaffung.

Schweizer Entscheidung in der Herbstsession

In der Schweiz sind die Roaming-Gebühren in den letzten Jahren zwar gesunken, ganz darauf verzichten könne man hierzulande allerdings nicht, erklären sowohl Swisscom wie auch Salt und Sunrise auf Anfrage von SRF Digital. Schweizer Anbieter würden nämlich nicht von den fixen EU-Tarifen profitieren, sondern müssten die Roaming-Preise im Rahmen bilateraler Verhandlungen mit den europäischen Anbietern einzeln aushandeln.

Als Schweizer Anbieterin profitiert die Swisscom nicht von den regulierten EU-Preisen. Swisscom muss die Einkaufspreise für Roamingleistungen mit jedem Anbieter einzeln verhandeln.
Autor: Sabrina Hubacher Mediensprecherin Swisscom

Ein Argument, dass nicht alle gelten lassen wollen. Die CVP-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter beispielsweise forderte in einer Fragerunde in der Frühjahrssession 2017 den Bundesrat zu einer Stellungnahme bezüglich Abschaffung der Roaming-Gebühren auf.

Bundesrätin Doris Leuthard antwortete daraufhin, dass im Rahmen der Revision des Fernmeldegesetztes unterschiedliche Massnahmen gegen unverhältnismässig hohe Endkundentarife bei Roaming geprüft werden. Dabei wird auch die Festlegung von Preisobergrenzen geprüft. Auf die Ergebnisse dieser Prüfung bezüglich Fernmeldegesetz muss allerdings noch bis im Herbst abgewartet werden.

Die Schlupflöcher sind offen

In der Zwischenzeit stehen Schweizer Kunden aber einige Schlupflöcher offen. Denn auch Schweizer können in jedem beliebigen Land der EU eine Sim-Karte kaufen und so zu den jeweiligen Landeskonditionen im ganzen EU-Raum roamingfrei unterwegs zu sein. Dazu bieten sich etwa österreichische Sim-Karten an, da in diesem Schweizer Nachbarland besonders günstige Tarife gelten.

Das funktioniert in der Regel aber nur mit Prepaid-Karten. Für Abo-Verträge sind meist ein Wohnsitz oder zumindest eine Bankverbindung im jeweiligen Land nötig. Auf jeden Fall gilt, sich erst über die Konditionen eines bestimmten Anbieters zu informieren, bevor man zum Sim-Karten-Kauf im Ausland aufbricht.

Allerdings sehen weder die Telekommunikationsanbieter noch das Europäische Parlament dieses Vorgehen besonders gerne. Denn auch EU-Bürger könnten sich so Sim-Karten von billigeren Anbietern im Ausland besorgen und damit in der Heimat viel Geld sparen. Um einen regelrechten Sim-Karten-Tourismus zu verhindern wurden deshalb Fair-Use-Regeln aufgestellt.

«Wer sich innerhalb eines Beobachtungszeitraums von vier Monaten mehr als zwei Monate im EU-Ausland aufhält und dort überwiegend Roamingdienste nutzt, wird vom Netzbetreiber verwarnt und muss innerhalb von zwei Wochen 'faire Nutzung' (überwiegende/r Aufenthalt oder Nutzung im Inland) nachweisen, sonst drohen Aufschläge», schreibt dazu der österreichische «Kurier». Der Kunde muss dem Netzbetreiber auf Anfrage nachweisen, wo er wohnt, ansonsten drohen Aufschläge.

Inwiefern diese Vorschriften funktionieren, darüber wird die Europa Komission alle zwei Jahre berichten. Der erste Bericht sollte bis zum Dezember 2019 vorliegen.

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