Das Arbeitsdepartment des Kantons Genf hat entschieden, dass der Fahrdienst Uber verpflichtet ist, seine Fahrerinnen und Fahrer regulär anzustellen und ihnen die üblichen Sozialleistungen (AHV, IV, EL) sowie Ferien zahlen muss. Nun bestätigt Steve Salom, Chef von Uber Schweiz, Österreich, Frankreich, gegenüber SRF, dass das Unternehmen vor dem Genfer Verwaltungsgericht Rekurs gegen den Entscheid einlegen werde.
Für den Fall, dass der Rekurs erfolglos ist, droht Uber damit, Genf zu verlassen. «Beim derzeitigen Stand der Dinge würden wir Genf verlassen», sagt Salom. Es komme für Uber nicht infrage im Westschweizer Kanton zu bleiben, wenn es seine Fahrerinnen und Fahrer im «klassischen Sinne» anstellen müsse. Und Sozialabgaben zu bezahlen? Salom: «Nein, das ist keine Option für Uber.»
Uber-Fahrer nur Schein-Selbständige?
Laut Kontrollen des Kantons Genf legt Uber Kriterien wie Fahrtpreise, Abrechnungen und selbst ein Bewertungssystem ihrer Fahrer fest. Deshalb lässt der Kanton Genf die Argumente der Uber-Juristen nicht gelten und befand, dass es sich bei den Fahrern um Schein-Selbständige handle.
Der Genfer Staatsrat Mauro Poggia (MCG) sagte zuvor im Interview mit SRF: «Der Kanton Genf verbietet Uber, bis die Firma die Gesetzesverstösse behebt und sich an geltendes Recht hält.» Die Behörden fürchten eine Armutsfalle für Uber-Fahrer, die mit fehlenden AHV-Beiträgen pensioniert werden und dass dann die Allgemeinheit die Kosten decken muss anstelle des Arbeitgebers.