- Die Mitglieder der Kabinenpersonal-Gewerkschaft Kapers lehnen den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) 2023 ab.
- Wie Kapers mitteilte, fiel der Entscheid mit einer Mehrheit von 65 Prozent.
- Die Swiss will das Abstimmungsergebnis analysieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.
- Die Piloten hatten den neuen GAV im Januar mit grosser Mehrheit angenommen.
Konkret ändert sich für das Kabinenpersonal vorläufig nichts. Der Gesamtarbeitsvertrag aus dem Jahr 2015 zwischen Kapers und der Fluggesellschaft ist nicht gekündigt und bleibt über den 1. März hinaus gültig. Frühestens kündigen können ihn die Sozialpartner per 30. April mit einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten.
Zur Abstimmung berechtigt waren 2299 in der Kabine der Swiss-Flugzeuge Beschäftigte, die unter dem Gesamtarbeitsvertrag an den Standorten Zürich und Genf angestellt sind. Die Stimmbeteiligung betrug 89.9 Prozent. Der Abstimmungskampf verlief den Gewerkschaftsangaben zufolge teilweise hart.
Kapers will weiter verhandeln
Der neue GAV sah unter anderem einen um 600 auf 4000 Franken höheren Einstiegslohn vor. Zudem sollte das gesamte Kabinenpersonal je nach Dienstalter und Qualifikation 4 bis 18 Prozent mehr Lohn erhalten. Gleichzeitig hätte der Vertrag eine bessere Planbarkeit des Soziallebens garantiert.
Streitpunkt des GAV sei unter anderem ein Einstiegslohn für Flight-Attendants von 4000 Franken gewesen, sagte Kapers-Präsidentin Sandrine Nikolic-Fuss gegenüber SRF News. Kapers werde weiter verhandeln.
Die Swiss teilte zum Abstimmungsergebnis mit, sie nehme den Entscheid zur Kenntnis. Sie bedauere die Ablehnung. In den kommenden Wochen will die Tochterfirma der deutschen Lufthansa das Ergebnis analysieren und über das weitere Vorgehen entscheiden.
Nicht der erste Streit für die Swiss
Mitte Januar hatten die Swiss-Pilotinnen und -Piloten ihren neuen Gesamtarbeitsvertrag angenommen. Der Pilotenverband Aeropers hiess das neue Vertragswerk mit 87.4 Prozent gut. Die langen Auseinandersetzungen im Vorfeld hatten die Swiss an den Rand eines Pilotenstreiks geführt. Der neue GAV beinhaltet eine Lohnerhöhung, einen Teuerungsausgleich, früher veröffentlichte Dienstpläne und keine Planumstellungen mehr nach Krankheit.
Auch bei der Bodenabfertigung von Swissport und dem Bodenpersonal der Swiss gab es in den vergangenen Monaten Streit um zu geringe Löhne und zu hohe Arbeitsbelastung. In beiden Fällen lenkten die Unternehmen schliesslich ein.