Seit die 5G-Antennen installiert werden – also seit gut zwei Jahren – sorgen sie für heftige Diskussionen. Denn es sind Antennen einer neuen Generation, sogenannt «adaptive Antennen», die anders strahlen als die bisherigen. Sie bündeln ihre Sendeleistung.
Kritische Stimmen bemängeln die Art und Weise, wie diese Antennen in gewissen Kantonen bewilligt wurden. Denn es herrscht ein Flickenteppich: Längst nicht überall werden diese 5G-Antennen nach den gleichen Massstäben in Betrieb genommen.
Uneinheitliche Standards
Deshalb wollten die Kantone am Donnerstag Klarheit schaffen, wie Stephan Attiger sagt, Präsident der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz: «Es gibt einige offene Fragen, wie die 5G-Antennen bewilligt werden müssen und wie sie in der Vergangenheit bewilligt worden sind. Es gibt unterschiedliche Fälle und nun braucht es eine Klärung.»
Und solange, bis nicht Klarheit herrscht, sollen die Kantone alle 5G-Antennen einem ordentlichen Baubewilligungsverfahren unterstellen, so die Empfehlung. Das heisst, es kann auf dem Rechtsweg Einsprache erhoben werden.
Für neue 5G-Antennen an einem neuen Standort galt das Baubewilligungsverfahren schon immer. Umstritten war das Vorgehen aber bei bestehenden Antennen, die schrittweise auf 5G aufgerüstet wurden oder noch aufgerüstet werden. Und das sind Hunderte in der ganzen Schweiz. Hier haben die Kantone jeweils verschiedene Verfahren angewendet: «Es gibt entsprechend unterschiedliche Standards. Wir müssen nun klären, wie es im nächsten Schritt mit der Technologie weitergeht», sagt Attiger.
Einige Kantone haben die 5G-Antennen im sogenannten Bagatellverfahren bewilligt. Das heisst, es bestand keine Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Das haben die Kritiker und Kritikerinnen aber in Frage gestellt: Weil 5G eine neue Technologie sei, könne sie nicht einfach durch die Hintertür eingeführt werden mittels Bagatellverfahren, so das Argument.
Die Verzögerung von zwei, drei Monaten wir unsererseits noch nicht als kritisch oder unverantwortbar betrachtet.
Das Berner Verwaltungsgericht ist in einem Urteil von Anfang Jahr ebenfalls zu diesem Schluss gekommen. Die ganze Verwirrung um die Verfahren ist entstanden, weil der Bund im Februar eine Vollzugshilfe publiziert hat, wie solche Antennen bewilligt werden. Doch dieses Papier hat mehr Fragen aufgeworfen als geklärt, wie sich in den vergangenen Monaten gezeigt hat.
Deshalb wollen die Kantone, der Bund und die Mobilfunkbetreiber nun in einem nächsten Schritt eine Arbeitsgruppe einsetzen, um die offenen Punkte zu klären. Im Zentrum steht die Frage, wie die neue 5G-Technologie zu werten ist, so Attiger: «Kernfrage ist, wann eine Änderung wesentlich und wann sie unwesentlich ist. Wenn sie wesentlich ist, braucht es ein entsprechendes Verfahren.»
Mobilfunkbetreiber warten ab
Bis Ende Jahr möchten die Kantone die grundsätzlichen Fragen geklärt haben. Damit könnten die Mobilfunkbetreiber leben, so Peter Grütter, Präsident vom Verband der Telekommunikation: «Die Verzögerung von zwei, drei Monaten wir unsererseits noch nicht als kritisch oder unverantwortbar betrachtet.»
Solange aber nicht Rechtssicherheit herrsche, solange werden die Betreiber davon absehen, weitere Antennen mit der vollen 5G-Leistung aufzuschalten, so Grütter weiter. Selbst dann, wenn sie eigentlich eine Bewilligung in der Tasche hätten.