- Der US-Fahrdienst Uber hat in der Schweiz die Strategie gewechselt und setzt neu auf «Partnerfirmen».
- Doch jetzt interveniert der Bund – das zeigt eine interne Einschätzung, die «10vor10» exklusiv vorliegt.
- Die neue Strategie wird damit massiv teurer.
In der Schweiz wird es für Uber immer enger: Die Suva hatte letztes Jahr entschieden, dass der Fahrdienst Arbeitgeber sei, vor Gericht sind mehrere Verfahren hängig. Doch der US-Fahrdienst hat inzwischen in der Schweiz seine Strategie gewechselt und setzt immer mehr auf Schweizer «Partnerfirmen».
Der Clou: Diese stellen die Fahrer an – die Sozialversicherungen fallen also bei diesen Firmen an und nicht bei Uber. Drei solcher Unternehmen sind inzwischen bekannt, alle in der Romandie: Pégase Léman, Star Limoluxe und Diagne Limousine. Doch auch in der Deutschschweiz wirbt Uber auf seiner Website Fahrer mit der «Vermittlung an Flotten-Parter» an.
«Partnerfirmen» sind eigentlich Personalverleiher
Doch nun interveniert das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO. Das zeigt eine interne Abklärung, die «10vor10» exklusiv vorliegt. Darin stellt das Seco in einem Fall klar: Bei der geprüften Partnerfirma handelt es sich klar um Personalverleih. Ein schwerer Schlag für die neue Strategie von Uber.
Kurt Pärli, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Basel: «Die Partnerfirmen brauchen nun eine Bewilligung für Personalverleih, sie müssen zur Sicherung der Sozialabgaben eine Kaution von 50'000 Franken hinterlegen – und es gilt der Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih.» Das heisst: Ein Mindestlohn von 18.66 Franken pro Stunde. Pärli: «Das Modell kommt so insgesamt teurer, als wenn Uber die Leute direkt anstellen würde.»
Wer Personal bezieht, ist Arbeitgeber
Doch: Die Einschätzung des Seco könnte noch weitergehende Implikationen haben – für alle aktuellen und ehemaligen Uber-Fahrer. Denn: Das Seco schreibt, Uber mache dem Fahrer «weitgehende Vorgaben»: «Dadurch behandelt Uber die Fahrer eigentlich wie eigene Mitarbeiter.» Daraus schliesst Rechtsprofessor Pärli: «Also sind die Fahrer, die für Uber fahren, Arbeitnehmer – ob sie jetzt verliehen werden oder direkt für Uber fahren».
Hintergrund für die Stellungnahme des Seco ist ein Arbeitskonflikt: Im Dezember streikten in Genf dutzende Fahrer, die über solche «Partnerfirmen» für Uber tätig waren. Manche hatten nur 650 Franken Lohn im Monat erhalten, der Stundenlohn betrug teils unter zehn Franken – «10vor10» berichtete. Darauf verlangte die Gewerkschaft Unia vom Seco – als Aufsichtsbehörde über das Arbeistvermittlungsgesetz – eine Stellungnahme.
«Das ist der grösste ‹Lohnbschiss›, der in der Schweiz stattfindet»
Die klare Einschätzung ist ein Sieg für die Unia. Roman Künzler, Verantwortlicher Transport, gegenüber «10vor10»: «Wir werden nun die Mindestlöhne einklagen. Es geht um hunderttausende Franken, die den Fahrern fehlen.» Und nun zeige sich abermals, dass Uber ein Arbeitgeber sei und die Kosten umgehe: «Bund und Kantone müssen diesen grössten «Lohnbschiss», der derzeit in der Schweiz stattfindet, endlich stoppen.»
Tätig werden müssen nun die betroffenen Kantone. Das Seco schreibt «10vor10» auf Anfrage: «Wir haben die kantonale AVG-Behörde des Kantons, in welchem die Partnerfirmen von Uber ihren Sitz haben angewiesen, die Partnerfirmen in die Verleihbewilligungspflicht hineinzuführen.» Allerdings könnten die Partnerfirmen nun noch Rechtsmittel ergreifen. Uber schreibt auf Anfrage von «10vor10»: «Wenngleich es sich hier um eine Angelegenheit zwischen Transportunternehmen und ihren Angestellten handelt, tun wir unser Bestes, um gemeinsam Lösungen für die betroffenen Fahrer zu finden.»