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Ältere Menschen in Menschenmenge von hinten.
Legende: Lieber das Geld auf einmal oder lebenslang monatlich? Einige Pensionskassen erlauben diese Wahl nicht mehr. Colourbox

Wirtschaft Pensionskassen schieben Risiken auf Versicherte ab

Die Pensionskasse der Credit Suisse zwingt Angestellte bei der Pensionierung neu zum Bezug von Alterskapital. Damit schiebt sie ihre Anlage-Risiken auf die Pensionäre ab. Diese Weitergabe von Risiken auf die Versicherten hat System, weit über die Credit Suisse hinaus.

Die Renditen sind tief. Die Lebenserwartung steigt. Das ist für viele Pensionskassen bedrohlich. Denn jede Rente, die sie einem Versicherten auszahlen, müssen sie garantieren. Lebenslang.

Bislang konnten Versicherte davon ausgehen, dass sie frei darüber entscheiden können, ob sie ihr Alterskapital beziehen wollen, oder ob sie eine Rente bevorzugen. Das ist nun nicht mehr überall der Fall.

Die Pensionskasse der Credit Suisse hat den Versicherten mitgeteilt, dass ein Grossteil des angesparten Kapitals im sogenannt überobligatorischen Bereich künftig zwingend ausgezahlt wird. Die Credit Suisse folgt damit den beiden Konzernen Novartis und IBM, die diesen Schritt schon vollzogen haben.

Möglichkeit lebenslanger Rente entfällt

Konkret wird die Pensionskasse der Credit Suisse ab 2018 individuelle Anlagestrategien für ihre PK-Versicherten einführen. Und sie zwingt die Angestellten mit mittleren und höheren Einkommen bei der Pensionierung zum Bezug ihres überobligatorischen Altersguthabens. Die Schwelle liegt bei 126‘900 Franken. Für Lohnanteile über dieser Schwelle entfällt auch die Möglichkeit für eine garantierte, lebenslange Rente.

Die individuellen Anlagestrategien, aus der die Angestellten der Credit Suisse wählen können, sind sogenannte «1e-Vorsorgepläne». Diese Anlageprodukte sind seit 2006 zugelassen. Doch erst jetzt – in Zeiten von Negativzinsen – werden sie für die Pensionskassen wirklich interessant. Nicht nur tragen bei diesen Vorsorgeplänen die Versicherten das Anlagerisiko, sie werden bei der Pensionierung auch zum Bezug des Kapitals gezwungen.

Für Stefan Thurnherr vom VZ Vermögenszentrum ist diese Entwicklung zweiseitig: «Zum einen ist es ein Wunsch der Versicherten, selber zu entscheiden, wie sie das Geld in der Pensionskasse anlegen. Auf der anderen Seite versuchen Pensionskassen, Risiken zu vermindern in diesen schwierigen Anlage-Zeiten. Da ist ein Kapitalzwang, die Auszahlung also, ein Mittel, um das Risiko zumindest teilweise in der Pensionskasse zu vermindern.»

«Das ist eine Überforderung»

Colette Nova vom Bundesamt für Sozialversicherung sagt: «Für viele Leute ist das eine Überforderung oder zumindest eine sehr grosse Herausforderung. Während man in der Vorsorge-Einrichtung ist, übernimmt das die Vorsorge. Für nachher muss man selber schauen.»

Kein Zwang zum Kapitalbezug wird es für die Versicherten nach wie vor im Bereich des obligatorischen Teils der Pensionskasse geben. Also für Altersguthaben, die aus Löhnen bis zu maximal 84‘600 Franken angespart werden. Insgesamt befinden sich in der Schweiz über 850 Milliarden Franken in der zweiten Säule, davon weit über 200 Milliarden im überobligatorischen Bereich.

Legende:
Kapitalbezüge aus Pensionskasse bei Pensionierung (in Mrd. Fr.) BFS

Steigender Kapitalbezug: Von 2004 bis 2014 sind die Kapitalbezüge aus Pensionskasse bei der Pensionierung um 50 Prozent auf 6,1 Milliarden Franken gestiegen. Mit der zunehmenden Bedeutung von 1e-Vorsorgeplänen wird dieser Trend voraussichtlich stark zunehmen.

2. Säule

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Die obligatorische Vorsorge in der 2. Säule gilt für Arbeit-Nehmer mit einem Jahreslohn bis zu 84’600 Franken. Im Pensionskassen-Gesetz BVG sind Leistungen vorgeschrieben, denen der Versicherer nachkommen muss. Der überobligatorische Bereich beginnt nach dieser Schwelle. Hier sind die Rahmen-Bedingungen freier.

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