Die Renten der Pensionskassen bleiben unter Druck. Denn eine weiter steigende Lebenserwartung und Kapitalmärkte mit tiefen Renditen setzen der beruflichen Vorsorge zu.
Das Wirtschaftsmagazin «ECO» hat deshalb aktuell 21 grosse Vorsorge-Einrichtungen zur Höhe des Umwandlungssatzes, zu Abfederungsmassnahmen gegen Rentenlücken, zum möglichen Zwang, das Kapital beziehen zu müssen, und zum technischen Zins befragt.
20 haben geantwortet, einzig die Pensionskasse von Nestlé wollte sich nicht dazu äussern.
Umwandlungssatz sinkt weiter
Die Ergebnisse zusammengefasst: 2020 wird rund die Hälfte der befragten Vorsorge-Einrichtungen ihren Umwandlungssatz weiter senken – also den Prozentsatz des angesparten Kapitals, der den Pensionierten jährlich als Rente ausgezahlt wird.
Die Senkung fällt dabei unterschiedlich stark aus:
Die SBB Pensionskasse kürzt den Umwandlungssatz um 0.12 Prozentpunkte auf 4.96 Prozent.
Die Avadis Vorsorge AG des Technologiekonzerns ABB senkt ihn um 0.20 Prozentpunkte auf 5.65 Prozent.
Auffällig ist, dass Umwandlungssätze unter 5 Prozent (noch) selten sind. Lediglich die SBB Pensionskasse (4.96 Prozent), die Helevetia Sammelstiftung (4.76 Prozent), die Sammelstiftung der Allianz (4.88 Prozent) sowie - besonders ausgeprägt - die UBS Pensionskasse (4.50 Prozent) liegen darunter.
Die Kassen dürfen den Umwandlungssatz nur im überobligatorischen Teil der zweiten Säule senken. Im obligatorischen Teil gelten nach wie vor 6.8 Prozent für alle Versicherten.
Die Kürzungen erscheinen prozentual gering, wirken auf die absoluten Renten jedoch erheblich: Es geht um Hunderte, ja Tausende Franken Einbussen – lebenslang.
Arbeitgeber leisten mehr, als sie müssten
Um die Kürzung der Umwandlungssätze abzufedern und drohende Rentenlücken zu glätten, leisten bei 13 der befragten Kassen die Arbeitgeber finanziell mehr, als sie per Gesetz müssten. Sei es bespielsweise in Form von Einmal-Einlagen über Arbeitgeber-Reserven oder via überproportionale Erhöhung der Sparbeiträge.
Im Vorteil sind dabei eindeutig die Pensionskassen der grossen Unternehmen.
Stiftung Auffangeinrichtung
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Die (zu) hohen Umwandlungssätze setzen vor allem der Stiftung Auffangeinrichtung zu, eine von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragene BVG-Stiftung: Weil sie nur im Obligatorium tätig ist, gilt für sie der im Gesetz verankerte (zu hohe) Umwandlungssatz von 6.8 Prozent.
Ausserdem machen ihr die Negativzinsen zu schaffen: Denn sie verwaltet rund 13.4 Milliarden Franken Freizügigkeitsgelder der zweiten Säule. Nach eigenen Angaben kann sie dieses Geld nur mit Verlust am Kapitalmarkt platzieren, darf es aber gegenüber den Kunden nicht negativ verzinsen.
Für Dieter Stohler, den Leiter der Pensionskasse des Bundes Publica, ist auch klar, dass die Abfederung für Versicherte, die kurz vor der Pensionierung stehen, zu priorisieren ist: «Wer bei der Senkung unseres Umwandlungssatzes auf 2019 ein Jahr vor der Pensionierung stand, dem haben wir den vollen finanziellen Ausgleich gewährt».
01:22
Video
Dieter Stohler, Publica: «Leute kurz vor der Pensionierung priorisieren wir.»
Aus ECO vom 09.09.2019.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 22 Sekunden.
Kein flächendeckender Kapitalbezugszwang
Mit dem Zwang zum Kapitalbezug statt einer Rente können Pensionskassen die Risiken der Anlage und der Langlebigkeit zu den Versicherten schieben.
Allerdings verlangen bislang nur 3 der 21 befragten Vorsorge-Einrichtungen, dass Versicherte einen Anteil ihres Pensionskassen-Guthabens ab einem bestimmten Einkommen zwingend als Kapital beziehen müssen – und dies gilt auch nur für höhere und hohe Saläre: die Avadis Vorsorge AG ( ab 130'000 Fr.), die Pensionskasse der Credit Suisse (ab rund 128'000 Fr.) sowie die Pensionskasse Novartis (ab 150'000 Fr.)
Technischer Zins bereits deutlich gesunken
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Der so genannte technische Zins – nicht zu verwechseln mit dem vom Bundesrat jährlich festgelegten «Mindestzins» – ist eine rechnerische Grösse, deren Veränderung indes reale, finanzielle Konsequenzen auf eine Pensionskasse hat: Es ist der Zins, mit dem das Kapital der Rentner aufgrund erwarteter Renditen abgezinst und für Rentenzahlungen reserviert wird.
Die Kassen geben für 2020 eine Bandbreite von 1.3 bis 2.5 Prozent an. Bei einem Drittel wird der technische Zins noch festgelegt. Lange Jahre waren die technischen Zinsen deutlich höher.
Senkt eine Pensionskasse diesen Zins, braucht sie zwar weniger Rendite, gleichzeitig muss sie aber für die Rentner zusätzliches Kapital bereitstellen. Reichen Rückstellungen und Reserven dafür nicht aus, geht dies oft zulasten der Rendite der aktiv Versicherten.
Die Ergebnisse der «ECO»-Umfrage im Detail
Veränderung der Umwandlungssätze
Pensionskasse
UW 2019
UW 2020
Avadis (ABB)
5.85
5.65
Bernische PK
5.84
5.79
PK Basel-Stadt
5.44
k. A.
BVK* (Kanton ZH)
indiv.
indiv.
comPlan (Swisscom)
5.52
5.34***
PK Coop
5.15
5.15
PK Credit Suisse
5.688
5.560
Migros** PK
5.65
5.65
Nestlé
k. A.
k. A.
Novartis PK
5.35
k. A.
PK Post
5.10
5.10
Publica (Bund)
5.09
5.09
PK Roche
5.0
5.0
PK SBB
5.08***
4.96
UBS PK
4.51
4.50
PK Stadt Zürich
5.69
5.14
Allianz Sammelstiftung****
5.070
4.887
Helvetia Sammelstiftung ****
k. A.
4.76
Swiss Life Sammelstiftung****
5.251
5.098
Vita (Zurich)
6.0
5.9
Stiftung Auffangeinrichtung
6.8
6.8
UW: Umwandlungssatz
* BVK arbeitet seit 2017 konsequent mit Generationentafeln.
** Leistungsprimat
*** ab 01.09. (comPlan) / ab 01.03. (PK SBB)
**** Überobligatorium, Mann
Angaben in Prozent
Technischer Zins und Deckungsgrad
Pensionskasse
TZ 2020
DG
Avadis (ABB)
1.75
k. A.
Bernische PK
in Arbeit
91.5
PK Basel-Stadt
in Arbeit
97.6
BVK (Kanton ZH)
2.0
95.1
comPlan (Swisscom)
in Arbeit
103.1
PK Coop
2.0
108.4
PK Credit Suisse
in Arbeit
112.1
Migros** PK
2.0
114.2
Nestlé
k. A.
105.8
Novartis PK
k. A.
108.5
PK Post
1.75
101.9
Publica (Bund)
2.0 /0.5*
101.2
PK Roche
2.0
k. A.
PK SBB
in Arbeit
101.1
UBS PK
1.5
124.2
PK Stadt Zürich
2.0
110.9
Allianz Sammelstiftung
2.25
k. A.
Helvetia Sammelstiftung
in Arbeit
jederzeit 100
Swiss Life Sammelstiftung
k. A.
jederzeit 100
Vita (Zurich)
k. A.
100
Stiftung Auffangeinrichtung
k. A.
107.7
TZ: technischer Zins, DG: Deckungsgrad
* offene/geschlossene Vorsorgewerke
Massnahmen
Pensions-kasse
Finanzielle Abfederung Arbeitgeber
Kapital-Bezugs-Zwang
Avadis (ABB)
ja
ja
Bernische PK
nein
nein
PK Basel-Stadt
ja
nein
BVK (Kanton ZH)
möglich
nein
comPlan (Swisscom)
ja
nein
PK Coop
ja
nein
PK Credit Suisse
ja
ab 2020
Migros PK
ja
nein
Nestlé
k. A.
k. A.
Novartis PK
ja
ja*
PK Post
ja
nein
Publica (Bund)
ja
nein
PK Roche
ja
nein
PK SBB
ja
nein
UBS PK
ja
nein
PK Stadt Zürich
ja
nein
Allianz Sammelstiftung
nein
nein
Helvetia Sammelstiftung
nein
nein
Swiss Life Sammelstiftung
nein
nein
Vita (Zurich)
nein
nein
Stiftung Auffang-einrichtung
nein
nein
* Novartis PK2
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