Die Renten der Pensionskassen bleiben unter Druck. Denn eine weiter steigende Lebenserwartung und Kapitalmärkte mit tiefen Renditen setzen der beruflichen Vorsorge zu.
Das Wirtschaftsmagazin «ECO» hat deshalb aktuell 21 grosse Vorsorge-Einrichtungen zur Höhe des Umwandlungssatzes, zu Abfederungsmassnahmen gegen Rentenlücken, zum möglichen Zwang, das Kapital beziehen zu müssen, und zum technischen Zins befragt.
20 haben geantwortet, einzig die Pensionskasse von Nestlé wollte sich nicht dazu äussern.
Umwandlungssatz sinkt weiter
Die Ergebnisse zusammengefasst: 2020 wird rund die Hälfte der befragten Vorsorge-Einrichtungen ihren Umwandlungssatz weiter senken – also den Prozentsatz des angesparten Kapitals, der den Pensionierten jährlich als Rente ausgezahlt wird.
Die Senkung fällt dabei unterschiedlich stark aus:
- Die SBB Pensionskasse kürzt den Umwandlungssatz um 0.12 Prozentpunkte auf 4.96 Prozent.
- Die Avadis Vorsorge AG des Technologiekonzerns ABB senkt ihn um 0.20 Prozentpunkte auf 5.65 Prozent.
Auffällig ist, dass Umwandlungssätze unter 5 Prozent (noch) selten sind. Lediglich die SBB Pensionskasse (4.96 Prozent), die Helevetia Sammelstiftung (4.76 Prozent), die Sammelstiftung der Allianz (4.88 Prozent) sowie - besonders ausgeprägt - die UBS Pensionskasse (4.50 Prozent) liegen darunter.
Die Kassen dürfen den Umwandlungssatz nur im überobligatorischen Teil der zweiten Säule senken. Im obligatorischen Teil gelten nach wie vor 6.8 Prozent für alle Versicherten.
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Bild 1 von 5. Angenommen, das angesparte Kapital einer heute 55-Jährigen beträgt bei ihrer ordentlichen Pensionierung mit 64 Jahren 500'000 Franken. Bildquelle: SRF.
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Bild 2 von 5. Der Umwandlungssatz ihrer Pensionskasse beträgt 6 Prozent. Mit der Pensionierung erhält die Versicherte somit eine Rente von 30'000 Franken pro Jahr. Lebenslang. Bildquelle: SRF.
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Bild 3 von 5. Nach knapp 20 Jahren wäre dieses Kapital aufgebraucht. Annahme: Das angesparte Kapital erwirtschaftet über diesen Zeitraum eine Rendite von 2 Prozent. Bildquelle: SRF.
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Bild 4 von 5. Geht die Pensionskasse aber davon aus, dass die Lebenserwartung steigt, muss sie handeln. Sie senkt den Umwandlungssatz auf fünf Prozent. Die Frau erhält dann eine Rente von noch 25'000 Franken pro Jahr – 5000 Franken weniger als ursprünglich erwartet. Bildquelle: SRF.
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Bild 5 von 5. Ihre Rentenlücke beträgt über 20 Jahre somit 100'000 Franken. Bildquelle: SRF.
Die Kürzungen erscheinen prozentual gering, wirken auf die absoluten Renten jedoch erheblich: Es geht um Hunderte, ja Tausende Franken Einbussen – lebenslang.
Arbeitgeber leisten mehr, als sie müssten
Um die Kürzung der Umwandlungssätze abzufedern und drohende Rentenlücken zu glätten, leisten bei 13 der befragten Kassen die Arbeitgeber finanziell mehr, als sie per Gesetz müssten. Sei es bespielsweise in Form von Einmal-Einlagen über Arbeitgeber-Reserven oder via überproportionale Erhöhung der Sparbeiträge.
Im Vorteil sind dabei eindeutig die Pensionskassen der grossen Unternehmen.
Für Dieter Stohler, den Leiter der Pensionskasse des Bundes Publica, ist auch klar, dass die Abfederung für Versicherte, die kurz vor der Pensionierung stehen, zu priorisieren ist: «Wer bei der Senkung unseres Umwandlungssatzes auf 2019 ein Jahr vor der Pensionierung stand, dem haben wir den vollen finanziellen Ausgleich gewährt».
Kein flächendeckender Kapitalbezugszwang
Mit dem Zwang zum Kapitalbezug statt einer Rente können Pensionskassen die Risiken der Anlage und der Langlebigkeit zu den Versicherten schieben.
Allerdings verlangen bislang nur 3 der 21 befragten Vorsorge-Einrichtungen, dass Versicherte einen Anteil ihres Pensionskassen-Guthabens ab einem bestimmten Einkommen zwingend als Kapital beziehen müssen – und dies gilt auch nur für höhere und hohe Saläre: die Avadis Vorsorge AG ( ab 130'000 Fr.), die Pensionskasse der Credit Suisse (ab rund 128'000 Fr.) sowie die Pensionskasse Novartis (ab 150'000 Fr.)
Die Ergebnisse der «ECO»-Umfrage im Detail
Veränderung der Umwandlungssätze
UW: Umwandlungssatz
* BVK arbeitet seit 2017 konsequent mit Generationentafeln.
** Leistungsprimat
*** ab 01.09. (comPlan) / ab 01.03. (PK SBB)
**** Überobligatorium, Mann
Angaben in Prozent
Technischer Zins und Deckungsgrad
TZ: technischer Zins, DG: Deckungsgrad
* offene/geschlossene Vorsorgewerke
Massnahmen
* Novartis PK2