- Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Postfinance im Konflikt mit der Finanzmarktaufsicht (Finma) abgewiesen.
- Die Post-Tochter wollte sich damit gegen eine von der Finma verfügte Aufstockung ihrer Eigenmittel wehren.
- Die Postfinance prüft, ob sie das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen will.
Im Juli 2016 hatte die Finma verlangt, dass Postfinance ihre Eigenmittel aufstocken müsse. Das Eigenkapital der seit 2015 als systemrelevant eingestuften Bank betrug damals 5,43 Milliarden Fanken.
Im Verhältnis zu den eingegangenen Zins-Risiken sei das Kapital der Postfinance zu klein, befand die Finma.
Zuständigkeiten nicht missachtet
Dagegen erhob die Postfinance Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Es handle sich bei dieser Verfügung über Eigenmittelanforderungen um ein «Geschäft von grosser Tragweite», führte die Bank aus. Eine solche müsse durch den Verwaltungsrat der Finma und nicht durch deren Geschäftsleitung erlassen werden.
Da diese Zuständigkeitsregel missachtet worden sei, sei die Verfügung nichtig. Das Bundesverwaltungsgericht lässt dieses Argument aber nicht gelten, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Es wies die Beschwerde der Postfinance ab.
Es geht um einige hundert Millionen
Die Finma verfüge durchaus über die nötigen Kompetenzen, um eine für die Bank angemessene Eigenmittelgrösse festzulegen.
Wie viel zusätzliches Kapital diese auf die Seite legen muss, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Es dürfte sich laut dem Gerichtsurteil aber um einige hundert Millionen Franken handeln.