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Profit bei Lafarge-Fusion Börsenkenner wegen Insiderhandels verurteilt

  • Das Bundesstrafgericht hat einen 53-jährigen Finanzfachmann aus Zürich zu einer Geldbusse von 8000 Franken verurteilt.
  • Er nutzte 2014 Insider-Wissen zur Fusion der Unternehmen Holcim und Lafarge. Dadurch hatte er gemäss Anklageschrift der Bundesanwaltschaft einen Gewinn von 2 Millionen Franken erzielt.
  • Der Verurteilte bestreitet alle Vorwürfe. Er kann das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen.

Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte dem Finanzfachmann vorgeworfen zwischen Januar 2013 und April 2014 vor sechs «Ereignissen» des Zementunternehmens Holcim in Geschäfte mit Derivaten und Aktien investiert zu haben. Den grossen Gewinn für sich, seine Lebenspartnerin und drei seiner Kunden erzielte der Mann aber erst durch die Fusion von Holcim mit dem Unternehmen Lafarge.

Rund zwei Millionen Franken Gewinn

Das Bundesstrafgericht hielt bei der Entscheidverkündung fest, die klare Indizienkette vor der Fusion zeige, dass der Finanzfachmann aufgrund von Insiderwissen Aktien gekauft hatte. Er habe das Kurssprungpotential klar ausgenützt. Als nicht plausibel erachtet das Gericht, dass der Zürcher nur aufgrund von Gerüchten investiert habe.

Während das Bundesstrafgericht die Indizienkette im Fall der Fusion als nachgewiesen erachtet, hält es sie in den fünf weiteren angeklagten Fällen als nicht stichfest. Das Gericht geht jedoch davon aus, dass der Finanzfachmann auch dort Informationen aus dem Innern der Holcim erhalten hatte.

Insgesamt erzielte der Finanzfachmann für sich und Dritte einen Gewinn von rund 2 Millionen Franken. Davon muss er selbst 560'000 Franken an die Eidgenossenschaft zahlen. Aber auch die Partnerin und die drei Kunden müssen Ersatzzahlungen für die widerrechtlich erlangten Gewinne leisten.

Insider nicht bekannt

Die Bundesanwaltschaft hatte für den 53-Jährigen eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten beantragt. Der Prozess am Bundesstrafgericht in Bellinzona fand Anfang November statt.

Damals führte die BA aus, dass der Finanzfachmann seine Holcim-Geschäfte auf der Basis von Informationen von einer Quelle aus dem Inneren des Unternehmens tätigte. Um wen es sich bei dieser Quelle gehandelt haben soll, konnte die Bundesanwaltschaft nicht ermitteln. Aus diesem Grund handelte es sich um einen Indizienprozess. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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