Nächste Woche beginnt der Prozess im Wirtschaftskrimi rund um den Fall Pierin Vincenz und die Raiffeisenbank. Ein Punkt der Anklage sind die privaten Spesen, die sich der ehemalige Chef von der Bank auszahlen liess.
Für die Ausführung der vom zuständigen Kompetenzträger von Raiffeisen freigegebene Zahlungen für Spesen, Boni und Löhne der ehemaligen Geschäftsleitung in den Jahren 2001 bis 2017 war Eugen Mätzler, ein externer Anwalt, zuständig. Der Anwalt gehörte zu den ganz wenigen Personen, die einen Überblick über die umstrittenen Spesenabrechnungen bei der Raiffeisenbank hatte.
Möglicherweise heikle Verbindung
Nun zeigt sich, dass die Familie dieses externen Anwalts von einem Sponsoring der Bank profitierte. Raiffeisen bezahlte der Nichte von Eugen Mätzler, einer Golfspielerin, in den Jahren 2011 bis 2016 Sponsoringgelder von mutmasslich über 200'000 Franken.
Raiffeisen bestätigt das Sponsoring, will sich aber zur Höhe der Summe und den Details nicht äussern. Die Zahlungen ins familiäre Umfeld des Anwalts sind zwar legal, werfen aber Fragen zur Corporate Governance auf.
Diese Verbindung wirft Fragen auf.
Auch Urs Klingler, Experte für Vergütungen und Corporate Governance, ist skeptisch: «Es ist zwar üblich, dass viele Firmen ihre Zahlungen für die Geschäftsleitung auslagern. Wenn dann zwischen diesen Partner aber noch ein Sponsoring im Spiel ist, wirft das Fragen auf. Ich würde das als heikel bezeichnen.»
Anwalt: «Geld nicht auf meinem Konto»
Der Auftrag für das Sponsoring sei von Pierin Vincenz erteilt worden, wie ein Insider sagt. Die Zahlungen seien speziell gewesen, weil Golf damals nicht zu den unterstützten Sportarten von Raiffeisen zählte.
Die Zahlungen an die Nichte von Eugen Mätzler wurden bankintern als überrissen beurteilt, weil die Nachwuchssportlerin in der Öffentlichkeit unbekannt war. Mätzler wiederum sagt auf Anfrage von SRF, er habe mit dem Sponsoring nichts zu tun gehabt. Der Betrag sei nicht auf sein Konto geflossen.