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Video
Skywork bleibt am Boden
Aus Tagesschau vom 30.08.2018.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 40 Sekunden.

Skywork-Grounding Schlechte Karten für Passagiere mit Flugtickets

Kaum Chancen auf Schadenersatz: Betroffenen rät das BAZL, ihren Versicherungsschutz zu prüfen.

Die Berner Fluggesellschaft Skywork Airlines musste gestern Abend ihren Betrieb einstellen. Eine Folge dieses Groundings: 11'000 Passagiere besitzen nun wertlose Flugtickets.

Eine Rückvergütung ist fraglich

Die Chancen auf eine Rückvergütung stehen schlecht. Denn: Laut Urs Holderegger vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) greifen bei einem Konkursfall die europäischen Passagierrechte nicht mehr: «Eine insolvente Firma existiert nicht mehr, daher bestehen auch keine Schadenersatzpflichten.»

Audio
Bazl zu Skywork
aus SRF 4 News aktuell vom 30.08.2018.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 3 Sekunden.

Wer also den Ferienflug direkt bei Skywork gebucht hat, muss sich laut Bazl selbst um die Heimreise kümmern und versuchen, sich von der Versicherung das Geld für das wertlos gewordene Ticket zurückerstatten zu lassen. Wer seinen Flug mit der Kreditkarte bezahlt hat, sollte sich auch an die Kreditkartenfirma wenden.

Reisenden empfieht das BAZL:

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  • Bei Buchungen über ein Reisebüro: Das Reisebüro kontaktieren. Bei einer Pauschalreise wird sich das Reisebüro um eine Alternative kümmern.
  • Buchungen über eine Internetplattform: Kontakt mit der Plattform aufnehmen und nach einer Lösung fragen. Allerdings bestehen hier kaum Chancen, da solche Plattformen meist keine Reisebüros, sondern Vermittler sind.
  • Buchungen direkt bei der Airline: Sobald der Konkursverwalter bekannt ist, können Flugpassagiere ihre Forderungen dort anbringen.
  • Falls Passagiere ihre Flugtickets per Kreditkarte bezahlt haben, können sie bei der Kreditkartengesellschaft anfragen, ob eine Rückerstattung möglich ist.
  • Die Passagiere können zudem ihren eigenen Versicherungsschutz abklären. Allenfalls besteht eine Annullationskostenversicherung für den Insolvenzfall.
  • Bei Fragen und Unklarheiten stehen vom BAZL Passagierrecht-Spezialisten zur Verfügung. Sie sind per Hotline oder Mail erreichbar.

Hotline: +41 (0)58 465 95 96

E-Mail: passengerrights@bazl.admin.ch

Weitere Informationen

Reisebüros suchen nach Lösungen

Bei den Berner Reisebüros Belpmoos Reisen und Aaretal Reisen sind je über 1000 Passagiere betroffen, die demnächst mit Skywork hätten abreisen wollen oder bereits unterwegs sind. «Der Moment ist sehr schlecht, da bald Herbstferien sind und auch die Flugzeuge anderer Fluggesellschaften gut gebucht sind», sagt Belpmoos Reisen-Geschäftsführerin Gabriela Jones.

Bei Hotelplan Suisse sind 690 Kunden vom Skywork-Konkurs betroffen. Rund zwanzig Gäste wurden bereits oder werden noch am Donnerstag umgebucht. 533 haben Pauschalarrangements der verschiedenen Reisemarken gebucht, die übrigen Flüge oder einzelne Leistungen. Bei Pauschalarrangements übernehmen die Reisebüros die Kosten für eine Umbuchung, sie sind per Gesetz dazu verpflichtet.

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