- Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) erhebt Anklage gegen sechs ehemalige Mitglieder des Kaders von Post und Postauto.
- Ihnen wird Leistungsbetrug vorgeworfen.
- Der Schritt erfolgt nach Abschluss des Verwaltungsstrafverfahrens in der Postauto-Affäre.
Anklage beim zuständigen Strafgericht des Kantons Bern erhoben wird gegen den ehemaligen CFO (Finanzchef) des Post-Konzerns, Pascal Koradi, sowie gegen den ehemaligen CEO der Postauto Schweiz AG, Daniel Landolf, den CFO Teilmarktleiter Ost, Teilmarktleiter West und den Chef Markt Schweiz von Postauto Schweiz AG, heisst es in der Mitteilung des Fedpol.
Über Gewinne getäuscht
Das Fedpol wirft den Beschuldigten vor, sie hätten in ihren Funktionen das Bundesamt für Verkehr (BAV) über die effektiven Gewinne des Unternehmens getäuscht, um Abgeltungskürzungen in den Folgejahren zu vermeiden.
Gemäss der Beurteilung des Fedpol haben die Beschuldigten dabei die Verfälschung von Rechnungen veranlasst oder zumindest geduldet, bzw. am Entscheid mitgewirkt, die verfälschten Rechnungen dem BAV einzureichen.
Höchststrafe fünf Jahre Gefängnis
Die festgestellten Handlungen der Beschuldigten bewertet Fedpol als «strafrechtlich gravierend». Sie wird deshalb Freiheitsstrafen gegen die sechs Personen beantragen.
Bei gewerbsmässigem Leistungsbetrug drohen den Beschuldigten im Falle einer Verurteilung Bussen bis zu 30'000 Franken und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.
Taten sind teilweise verjährt
Die Untersuchungen dauerten länger als geplant. Eine besondere Herausforderung seien die enormen Datenmengen gewesen, die beschlagnahmt wurden, schreibt das Fedpol. Die Fedpol-Ermittler analysierten über 25 Millionen Datensätze und führten rund siebzig Befragungen durch.
Aufgrund der Verjährungsfristen des Verwaltungsstrafrechts sind heute noch die strafbaren Handlungen ab 2014 relevant. Für diese gilt eine Verjährungsfrist von zehn Jahren. Sie verjähren daher frühestens 2024. Für allfällige strafbare Handlungen, die bis 2013 begangen wurden, gilt eine kürzere Verjährungsfrist von sieben Jahren. Sie sind bereits verjährt.
Weitere Strafanzeige hängig
Bei den Untersuchungen stiessen die Ermittler auch auf Hinweise für Bestechung. Das Fedpol reichte deshalb im Frühjahr 2019 eine Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft (BA) ein. Diese eröffnete wenig später ein Strafverfahren gegen Unbekannt.
Das Strafverfahren wurde inzwischen auf einen BAV-Mitarbeiter wegen des Verdachts der Vorteilsannahme und einen ehemaligen Mitarbeiter von Postauto Schweiz wegen des Verdachts der Vorteilsgewährung ausgedehnt, wie die Bundesanwaltschaft auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. Weitere Angaben macht die Behörde derzeit nicht.
Für die nun erfolgte Anklage ist das Strafgericht des Kantons Bern zuständig. Die Untersuchungsakten befinden sich laut Fedpol bei der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.