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Streit um Wasserzinsen Senkungsvorschlag des Bundesrats geht baden

  • Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGB) winkt ab. Die vom Bundesrat als Übergangslösung vorgeschlagene Senkung des Wasserzinsmaximums sei inakzeptabel.
  • Die Durchsetzung würde für die Gebirgskantone zu einem Einnahme-Verlust von 106 Millionen Franken führen.
  • Das Vorhaben komme einer ungerechtfertigten Giesskannensubvention für Stromkonzerne gleich.
  • Die RKGB verlangt eine echte Opfersymmetrie, bei der sich auch zwingend der Bund mit eigenen Mitteln beteiligen soll.
  • Nicht generell abgelehnt wird der Alternativvorschlag des Bundesrats.

Für die Gebirgskantone Uri, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Graubünden, Tessin und Wallis steht viel auf dem Spiel. Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen generellen Senkung würden den Gebirgskantonen rund 106 Millionen Franken pro Jahr wegbrechen. Dies entspräche einem Zinsertrags-Rückgang von 27 Prozent.

Worum es geht:

  • Stromkonzerne entschädigen die wassergebenden Kantone für die erzielten Gewinne aus der Wasserkraft. Bislang entlang eines vereinbarten Zinsmaximums von derzeit 110 Franken pro Kilowatt.
  • Die gegenwärtige Maximalhöhe ist befristet bis 2019.
  • Der Bundesrat hat Ende Juni einen Vorschlag für die Zeit ab 2020 in die Vernehmlassung gegeben. Er schlägt eine Senkung auf 80 Franken vor.

Grundversorgung ist rentabel

Die totalen Wasserzinseinnahmen der sieben Gebirgskantone belaufen sich derzeit auf rund 389 Millionen Franken pro Jahr, was rund 80 Prozent der gesamtschweizerischen Wasserzinseinnahmen entspricht, wie der Bündner Regierungsrat Mario Cavigelli sagte.

Cavigelli wies darauf hin, dass rund die Hälfte der Wasserkraftproduktion in der Grundversorgung abgesetzt wird. In diesem Bereich werden die gesamten Kosten gedeckt. Dieser Teil der Wasserkraft habe somit per Definition keine Rentabilitätsprobleme. Den Maximalzins einfach zu senken, bedeute, den Stromkonzernen Subventionen mit der Giesskanne auszuschütten. Die Ablehnung der RKGB ist indes nicht nur ökonomischer Natur.

Staatspolitisch unstatthaft

Eine Senkung komme überdies einer offenen Missachtung des Volkswillens gleich, argumentiert die Konferenz der Gebirgskantone. Das Volk habe der Energiestrategie 2050, gerade im Wissen um die Marktprämie mit ihrem Netzzuschlag von 0,2 Rappen pro Kilowattstunde, zugestimmt. Dieser würde nun mit einer Senkung des Wasserzinsmaximums zum Teil wieder kompensiert.

Es sei staatspolitisch nicht statthaft, bereits kurz nach der Abstimmung diese Belastung durch die Hintertüre zu Lasten der Wasserkraftkantone teilkompensieren zu wollen.

Politisch bedingte Probleme politisch lösen

Gemäss einer im Auftrag der Gebirgskantone erstellten Studie hat die Elektrizitätsbranche mit der Wasserkraft über alle Wertschöpfungsstufen hinweg in den Jahren 2000 bis 2016 stets Gewinne geschrieben, unabhängig der auch in früheren Phasen bereits tiefen Marktpreise.

Wenn Teile der Schweizer Wasserkraft tatsächlich mit politisch bedingten Rentabilitätsproblemen zu kämpfen hätten, müsse sich im Sinne einer echten Opfersymmetrie aber zwingend auch der Bund mit eigenen Mitteln an der Problemlösung beteiligen, fordert die RKGB.

Strikte Bedingungen für den Alternativ-Vorschlag

Weniger rigorose Ablehnung erfährt ein Alternativ-Vorschlag des Bundesrats. Dieser sieht vor, dass die Reduktion nur für defizitäre Kraftwerke gelten soll, wie der Walliser Staatsrat Roberto Schmidt sagte. Allerdings ist diese Kompromissbereitschaft nicht umsonst zu haben.

Es müsse zwingend eine Marktprämie gemäss dem neuen Energiegesetz ausgerichtet werden. Zudem müssten betroffene Unternehmen vollständige Transparenz zur Kosten- und Erlösseite gewährleisten und auch einen Dividendenverzicht erklären.

Maximal akzeptiert würde eine punktuelle Wasserzinsreduktion im Umfang von zehn Franken pro Kilowatt. Diese Reduktion müsse in Form einer Stundung erfolgen, das heisst, die Kraftwerksgesellschaft müsse die erhaltene Reduktion zurückzahlen, wenn sie wieder Gewinn erziele.

Es ist viel zu tun – auch in der EU

Die Verzerrung des heutigen Strommarktes könne mit punktuellen Zinssenkungen jedoch nur beseitigt werden, wenn der Strommarkt auch im Ausland rasch neu geordnet werde.

Nötig sei die Einführung einer Kosten-Wahrheit für alle Stromerzeugungsarten sowie der Einbezug der bisher nicht eingespeisten externen Kosten.

Solange EU-Länder ihre eigenen, umweltschädlichen Produktionsformen durch offene und versteckte protektionistische Massnahmen schützen würden, seien soweit erforderlich auch Schutzmassnahmen zugunsten der sauberen und erneuerbaren Wasserkraft zu prüfen.

Bevor dies geschehen sei, so die RKGB, mache es keinen Sinn, über ein allfälliges neues Wasserzinsmodell zu diskutieren.

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