Das Wichtigste in Kürze
- Die Übernahme des Schweizer Agrarkonzerns Syngenta verläuft für ChemChina nicht so reibungslos wie erhofft.
- Zwar haben 92 Prozent der Syngenta-Aktionäre dem Kaufangebot der Chinesen zugestimmt.
- 8 Prozent wollen ihre Aktien jedoch nicht verkaufen, und das sind mehr als üblich.
- Deswegen muss ChemChina nun versuchen, sie juristisch dazu zu zwingen.
- Das Verfahren ist jedoch aufwändig und dauert einige Monate.
Übernahmen sind immer auch ein Pokerspiel. Viele Aktionäre warten bis zum letztmöglichen Zeitpunkt, bis sie dem Kaufangebot zustimmen. Sie spekulieren darauf, dass der Käufer nervös wird und sein Angebot erhöht.
Bei den Syngenta-Aktionären ist das nicht anders. Noch vor drei Wochen – nach dem Ende der offiziellen Übernahmefrist – waren erst 82 Prozent der Aktionäre bereit, ihre Aktien an ChemChina zu verkaufen. Inzwischen ist auch die Nachfrist verstrichen und jetzt sind immerhin schon 92 Prozent der Aktionäre.
Unüblich viele Unwillige
Aber 8 Prozent der Anleger wollen weiterhin nicht mitmachen. Man kann sie in drei Gruppen einteilen:
- Anleger, die schlicht nicht mitbekommen haben, dass sie ihre Aktien verkaufen sollten und auch nicht erreicht werden konnten.
- Personen, die nicht mitmachen, weil sie mit dem Prozedere überfordert sind.
- Spekulanten, die sich mit der Kaufofferte immer noch nicht zufrieden geben und versuchen, auf juristischem Weg noch mehr herauszuholen.
Allzu gut stehen die Chancen der Spekulanten im Fall Syngenta aber nicht: Das Übernahmeangebot wird von den allermeisten Analysten als fair bezeichnet. Auch Juristen sehen keinen Grund, warum diese Aktionäre gegenüber allen anderen nachträglich bevorzugt werden sollten.
Kompliziertes juristisches Verfahren
ChemChina wird nun versuchen, die übrig gebliebenen Syngenta-Aktien zu löschen. Auf juristischem Weg werden die Aktien entwertet und die Aktionäre bekommen eine Art Zwangs-Abfindung. Das Verfahren ist allerdings aufwändig und wird einige Monate dauern.
Einfacher wäre es für ChemChina gewesen, wenn sich zum Schluss höchstens noch zwei Prozent der Aktionäre quergestellt hätten – so wie das üblicherweise der Fall ist. Dann hätte das Gesetz es ChemChina erlaubt, diese Aktionäre zügig und einfach mit einer Klage loszuwerden.