Dieser Rechtsstreit glich einem Kampf zwischen David und Goliath. David, der kleine, war der Bieler Uhrenhersteller Glycine. Goliath, der grosse Krieger, war der Mailänder Modekonzern Armani. Der Streitgrund war, dass beide Uhren herstellen, und das mit einem ähnlichen Logo.
Auf den Uhren von Armani ist ein Raubvogel mit Flügeln und Kopf zu sehen, auf den Uhren von Glycine prangen zwar ebenfalls zwei Flügel, aber anders, in einer flacheren Form und ohne erkennbaren Kopf.
Airman contra Armani
Zudem stritten sich die beiden Parteien über den Zusatz «Airman», den Glycine auf manchen Uhren verwendet. Dieser Zusatz trage die gleichen Buchstaben wie «Armani» und deshalb sei die Verwechslungsgefahr noch grösser, argumentierte der Modekonzern.
Berühmte Markenstreitereien
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Bild 1 von 6. Sehen sich nicht zu ähnlich: Lindt-Teddy und Haribo-Goldbären. Der Deutsche Fruchtgummi-Hersteller Haribo klagte gegen Lindt&Sprüngli, weil deren Lindt-Teddy die Marke der Goldbären verletze. Der Bundesgerichtshof in Deutschland urteilte aber, dass hier keine unlautere Nachahmung vorliege. Bildquelle: Keystone.
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Bild 2 von 6. Einer der längsten Markenstreits spielte sich zwischen zwei Brauereien ab. Budjovický Budvar aus dem tschechischen Budweis und Anheuser-Busch aus den USA haben sich jahrelang um die Marke Budweiser gestritten. Sieger war 2010 die viel kleinere Brauerei aus Tschechien. In einigen EU-Ländern durften die Amerikaner fortan kein Budweiser verkaufen. Bildquelle: Wikimedia Commons.
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Bild 3 von 6. Damit war eine Grenze überschritten: Als die Schweizer Messerschmiede Victorinox eine Parfumkollektion mit dem Namen «Swiss Military» auf den Markt brachte und diese Marke in den USA gar schützen liess, reichte der Bund Klage ein. Man einigte sich 2018 aussergerichtlich. Dem Bund gehört die Marke, Victorinox erhält eine Lizenz für «Swiss Military». Bildquelle: Keystone.
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Bild 4 von 6. Klare Sache? Mitnichten. Adidas hat 2019 nach einem Urteil des EU-Gerichts das Recht an den drei Streifen teilweise verloren. Der belgische Konkurrent Shoe Branding Europe ging gegen die Markeneintragung des Sportartikelherstellers Adidas vor. Bildquelle: Keystone.
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Bild 5 von 6. Design-Ikone im Silicon Valley: 2012 tauchte die Schweizer Bahnhofsuhr auf den neuen iPhones und iPads von Apple auf. Weil dem kalifornischen Unternehmen deswegen ein Prozess drohte, zahlte es der SBB 20 Millionen Franken, um das Recht zur Nutzung des Designs zu erhalten. Ein Jahr später verschwand die Uhr wieder von den Apple-Geräten. Bildquelle: Keystone.
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Bild 6 von 6. Apple und Swatch stritten sich bis vor wenigen Monaten um einen Satz: «One more thing» pflegte Firmengründer Steve Jobs bei Präsentationen zu sagen, bevor er ein neues Produkt anpries. Apple wollte den Satz in der Schweiz schützen lassen, doch Swatch war schneller – und gewann vor Gericht. Der Satz sei von der Krimi-Serie Columbo inspiriert. Bildquelle: Keystone.
Für Armani war das Logo der Bieler Uhren zu ähnlich. Der Modekonzern zog vor Gericht und gewann im vergangenen November deutlich. Das bernische Handelsgericht gab Armani auf der ganzen Linie Recht und verbot es Glycine, das Logo weiter zu benutzen.
Bundesgericht sieht es anders
Das liess der Bieler Uhrenhersteller aber nicht auf sich sitzen und ging vor Bundesgericht. Dort hatte er Erfolg. Das Bundesgericht befand, dass zwischen den beiden Logos keine Verwechslungsgefahr besteht und auch der Zusatz «Airman» sei nicht zu beanstanden, heisst es im Urteil.
Glycine habe «Airman» schon in den 1950er-Jahren verwendet und damit schon lange, bevor Armani seine Marke schützen liess, entschied das Bundesgericht. Es hiess die Beschwerde von Glycine deshalb gut.
Gleichzeitig einen Vergleich ausgehandelt
Einen Sieg auf der ganzen Linie kann der David in diesem Rechtsstreit wohl dennoch nicht feiern.
Der Bieler Uhrenhersteller zog das Urteil nicht nur ans Bundesgericht weiter, sondern führte auch Vergleichsgespräche mit Armani. Dabei konnten sich die beiden Parteien einigen, wie der Anwalt von Glycine auf Anfrage von Radio SRF sagte.
Zum Inhalt des Vergleichs wurden keine Angaben gemacht. Deshalb bleibt offen, inwieweit der Vergleich die Freude über den Sieg vor Bundesgericht allenfalls schmälert. Sicher ist, dass der Druck von Goliath – in diesem Fall Armani – Wirkung gezeigt hat.