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Soziale Sicherheit für Künstlerinnen und Künstler
Aus Trend vom 23.11.2022. Bild: zvg
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Vorsorge für Künstlerinnen Künstlerische Freiheit und soziale Sicherheit – ein Widerspruch?

Selbstständigerwerbende müssen sich selbst absichern. Doch das Vorsorgesystem macht es ihnen nicht einfach.

Die meisten Erwerbstätigen in der Schweiz sind angestellt und gut abgesichert. Für sie ist soziale Sicherheit selbstverständlich. Entsprechend müssen sie sich auch nicht mit dem Thema befassen. Für Kulturschaffende ist es nicht ganz so einfach. Ein Überblick.

Wieso sollten gerade sie sich mit sozialer Sicherheit befassen? Weil das System der sozialen Sicherheit nicht auf Kulturschaffende ausgerichtet ist. Es ist auf den in Vollzeit angestellten Mann ausgerichtet, der sein Leben lang für einen Arbeitgeber tätig ist. Diese Gruppe ist entsprechend am besten abgesichert. Kulturschaffende sind hingegen häufig selbstständig erwerbend, befristet angestellt, in kleinen Pensen und für mehrere Arbeitgeber tätig. Zudem verändert sich die Erwerbs- und Einkommenssituation auch häufig im Verlauf des Lebens.

Was bedeutet das für ihre soziale Sicherheit? Sie müssen sich selbst darum kümmern. Das gilt sowohl für Mehrfachbeschäftigte, also für Personen, die für mehrere Arbeitgeber tätig sind, als auch für Selbstständigerwerbende und alle Kombinationen daraus.

Was ist das Problem? Wenn jemand für mehrere Arbeitgeber tätig ist und mit dem Lohn die Eintrittsschwelle nicht erreicht, dann müssen die Arbeitgeber zwar AHV zahlen, in die zweite Säule aber nicht. Wenn man selbstständig erwerbend ist, dann muss man sich selber bei der AHV melden. Und wenn man sich über die erste Säule hinaus absichern möchte, muss man das selber tun.

Die Eintrittsschwelle in der zweiten Säule

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Während in der ersten Säule (AHV/IV) alle Einkommen versichert sind, sind in der zweiten Säule (berufliche Vorsorge) nur Einkommen ab 21'510 Franken pro Jahr obligatorisch versichert. Das ist die sogenannte Eintrittsschwelle. Das bedeutet, dass ein Arbeitgeber nur in die zweite Säule einzahlen muss, wenn der Arbeitnehmer mindestens 21'510 Franken verdient.

Sie müssen aber Beiträge bezahlen, wenn das Einkommen insgesamt diese Eintrittsschwelle übersteigt, dann kann man das rückwirkend einfordern, wenn man diesen Betrag erreicht hat.

Funktioniert das in der Praxis? Die meisten Kulturschaffenden sind schlecht abgesichert – die Selbstständigerwerbenden noch schlechter als die Angestellten. Das zeigt eine Studie des Forschungsbüros Ecoplan. Viele Kulturschaffende können sich soziale Sicherheit auch schlicht nicht leisten.

Es gibt also Kulturschaffende, die sich nicht darum kümmern (wollen) und andere, die zu wenig verdienen? Und die Kombination daraus. Bei einem kleinen Einkommen muss man sich gut überlegen, ob man in die eigene Kunst investieren möchte oder in die zweite oder dritte Säule einzahlt. 60 Prozent der Kulturschaffenden verdienen weniger als 40'000 Franken pro Jahr. Die Frage ist, wie viel man davon entbehren kann.

Wenn man wenig verdient, muss man sich auch nicht weiter absichern? Die meisten Kulturschaffenden sind im Alter auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Selbst wenn sie neben der AHV in eine zweite oder dritte Säule einzahlen, sind die Beträge oft zu klein, um eine Altersvorsorge aufzubauen, von der man im Alter leben könnte. Das lohnt sich eigentlich erst ab einem gewissen Einkommen.

Die Ergänzungsleistungen zu AHV und IV

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Die Renten aus der AHV und IV sollten eigentlich die Existenz im Alter oder bei Invalidität sichern. Dieses Ziel haben sie bis heute nicht erreicht, darum gibt es die Ergänzungsleistungen (EL). Die EL decken die wichtigsten Ausgaben (Lebensbedarf, Miete, Krankenkassenprämien, Gesundheitskosten) bei Invalidität und im Alter, wenn alle Einkommen zusammen nicht zum Leben reichen.

Was ändert sich, wenn jemand Kinder bekommt? Sobald man finanziell für andere (mit-)verantwortlich ist, müssen Eltern sich fragen, wie sich die Familie organisieren lässt, wenn ein Elternteil invalid wird oder stirbt. Das sind schwierige, aber wichtige Fragen. Eine Versicherungslösung im Rahmen der dritten Säule oder eine zweite Säule können da sehr sinnvoll sein. Und zwar auch dann, wenn man nur den kleineren Teil zum Einkommen beiträgt und viel Betreuungsarbeit übernimmt.

Und wie entscheidet man sich zwischen der zweiten und dritten Säule? Die zweite Säule ist die einfachere Lösung, da ist der Lohn im Falle von Invalidität und Todesfall versichert und man spart fürs Alter. Für jene, die sich aber gern selber überlegen, was sie wie versichern möchten und wie sie fürs Alter sparen möchten, hat die dritte Säule mehr Möglichkeiten. Am besten lässt man sich beraten.

Beratungen rund um soziale Sicherheit

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Die Branchenverbände Sonart, Visarte, Dansesuisse, t.punkt bieten Informationen, einige auch Beratungen an. Dann gibt es die Pensionskassen der Verbände (z.B. Musik und Bildung, CAST), die ebenfalls Beratungen anbieten und auch der Verein Suisseculture Sociale kann weiterhelfen, hilft aber vor allem in Notsituationen.

SRF Trend, 23.11.2022, 18:00 Uhr

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