- Der Berner Energiekonzern BKW will künftig mehr Verantwortung gegenüber indigenen Bevölkerungen übernehmen.
- Er hat sich darauf im Dialog mit der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) geeinigt.
- Hintergrund ist eine BKW-Beteiligung an einer Windkraftanlage in Norwegen.
Die Gesellschaft gelangte Anfang 2020 mit einer Beschwerde an den Nationalen Kontaktpunkt (NKP) für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Ein Teil der Anlage «Fosen Vind» in Norwegen sei auf einer der wichtigsten Rentier-Winterweiden der lokalen Südsami-Gemeinschaft errichtet und verletze nach Ansicht der Gesellschaft für bedrohte Völker deshalb Indigenenrechte.
Daraufhin begann ein Schlichtungsverfahren zwischen BKW und GfbV. Die Parteien einigten sich nun auf verschiedene Schlussfolgerungen, wie sie am Donnerstag mitteilten. So nimmt die BKW die Verpflichtung zur Einhaltung der Menschenrechte in ihren Konzernverhaltenskodex auf. Weiter sollen die Sorgfaltsprüfungsmechanismen verbessert und die Beschwerdemechanismen im Ausland ausgebaut werden. Ausserdem will der Konzern Ausstiegsklauseln bei Menschenrechtsverletzungen einführen.
Kritisierter Windpark bereits fertiggestellt
Die GfbV begrüsst laut Mitteilung die Bereitschaft der BKW, mehr Konzernverantwortung zu übernehmen und erwartet eine konsequente Anwendung dieser neuen Instrumente. Die Gesellschaft wertet den Schritt der BKW als klares Signal an die gesamte Energiebranche. Die Energiewende dürfe nicht auf Kosten indigener Gemeinschaften gehen.
Die BKW ihrerseits betont, den Dialog genutzt zu haben, um die Sichtweise einer im Bereich Menschenrechte tätigen NGO in die Weiterentwicklung der Konzernverantwortung aufzunehmen. Der Dialog sei konstruktiv verlaufen. Für die vom Windpark betroffenen Sami kommt die Einigung hingegen zu spät, wie die GfbV festhält. Die Bauarbeiten an der Anlage wurden im Sommer 2020 abgeschlossen. Das Projekt war von Beginn an umstritten.
Das nordeuropäische Volk der Südsami kritisiert, das Windkraftprojekt zerstöre die Winterweiden für die Rentierherden im Gebiet Storheia. Dadurch sei die Rentierzucht, die Lebensgrundlage der letzten Züchterfamilien, bedroht. Landrechte und kulturelle Rechte auf der Fosen-Halbinsel würden verletzt. Gegenwärtig berät das höchste norwegische Gericht über die Rechtmässigkeit der Baubewilligung sowie die Höhe der Entschädigungszahlungen.