Morgen beginnt in der Schweiz die GV-Saison mit der Generalversammlung der Schaffner Holding, einem Solothurner Elektrokomponenten-Hersteller. Fortan wird sich zeigen, wie die Unternehmen die «Abzocker»-Initiative umsetzen werden. Ab sofort müssen sie jährlich das Vergütungssystem zur Abstimmung bringen. Der Vergütungsexperte Stephan Hostettler schätzt, dass zwei Drittel der Unternehmen schon vor Abschluss des Geschäftsjahres über variable Vergütungen abstimmen lassen wollen.
Abstimmung im Voraus gestattet
Auch Schaffner hat sich für diese Variante entschieden. Das Aktionariat soll also im Unwissen des definitiven Geschäftsverlaufs über Maximalbeträge entscheiden. Stephan Hostettler berät Unternehmen in dieser Frage. Er kann Schaffners Vorschlag nachvollziehen, weil eine vorgängige Abstimmung über den variablen Teil des Lohnes dem Unternehmen Rechtssicherheit biete. Zudem gestatte dies die Initiative, da sie zwar verlange, dass darüber abgestimmt werde, nicht aber, zu welchem Zeitpunkt. Die Festlegung von (Maximal-)Boni vor Kenntnis des Geschäftsverlaufs ist folglich weiterhin denkbar.
2012 zahlten die 30 grössten an der Schweizer Börse kotierten Unternehmen Vergütungen in der Höhe von einer Milliarde Franken an Geschäftsleitungsmitglieder und Verwaltungsräte aus. Diese Summe hat die unabhängige Stimmrechts-Beratungsfirma Zcapital erhoben.
Hostettler spricht sich allerdings für eine Abstimmung im Nachhinein aus, denn nur dann seien «die Fakten bekannt». Man müsse keine Zahlen präsentieren, die allenfalls «nicht haltbar» seien. Der Vergütungsexperte vermutet, etwa ein Drittel der Firmen werde diese Variante an der GV vorschlagen.
Gregor Greber von Zcapital geht davon aus, dass sich das Verhältnis zwischen vor- und nachgängiger Abstimmung ungefähr die Waage halten werde – zumindest in Bezug auf die rund 150 Unternehmen, die in seinem Fokus stehen. Greber spricht sich ebenfalls für eine nachträgliche Abstimmung aus. Wer dies nicht anbiete, solle wenigstens eine konsultative Abstimmung über die Boni an der darauffolgenden GV durchführen lassen.
Schaffner tut dies – in der Überzeugung, dass die Firmen dieses Instrument mittlerweile «ernst» nähmen, zumal sich der Verwaltungsrat neuerdings jährlich zur Wiederwahl stellen müsse. Wie von der Initiative gefordert, nimmt der Einfluss der Aktionäre zu.
Begrenzung der Mandate
Ein weiterer strittiger Punkt ist die Anzahl zusätzlicher VR-Mandate, welche die Unternehmensführung noch bekleiden darf. Die Initiative von Thomas Minder schreibt zwar keine fixe Zahl vor, doch verlangt sie eine statutarische Regelung.
Die Wirkung zeigt sich jetzt: Viele Firmen sehen sich gezwungen, die Ämter-Anzahl ihrer Führungskräfte zu begrenzen. Gregor Greber macht sich für eine restriktive Lösung stark: maximal fünf Mandate in börsenkotierten Firmen für Verwaltungsrats- und höchstens zwei für Geschäftsleitungsmitglieder.
Zcapital zielt damit nicht zuletzt auf den Schweizer Chemie-Konzern Clariant, dessen Verwaltungsratspräsident Rudolf Wehrli mehr Ämter kumuliert. Das Unternehmen bestätigt, dass eine Beschränkung «sicherlich Sinn» mache, wobei interne Diskussionen noch im Gang seien. Klar ist: Die GV-Saison verspricht Spannung – und Zündstoff.