Diverse Schweizer Banken hatten 2012 den US-Justizbehörden Namen und weitere Informationen zu aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern übermittelt, die Kunden aus den Vereinigten Staaten betreut hatten. Hintergrund war der Steuerstreit.
Zwei frühere Mitarbeiter der Bank HSBC verlangten, dass ihnen Kopien der weitergeleiteten Dokumente ausgehändigt werden, die mit ihnen im Zusammenhang stehen. Die Bank gewährte ihren Ex-Angestellten nur eine Sichtung der Unterlagen vor Ort.
Sowohl das erstinstanzliche Gericht als auch das Kantonsgericht im Kanton Genf verpflichteten die Bank jedoch zur Aushändigung von Unterlagenkopien. Eine Beschwerde der Bank gegen das Urteil hat das Bundesgericht nun abgewiesen.
Sorge ums Bankgeheimnis unbegründet
Die Bank hatte ihre Weigerung damit begründet, dass sie bei einer Herausgabe der kopierten Dokumente die Strafbestimmungen des Bankgeheimnisses verletzen würde.
Das Bundesgericht kam zu einem anderen Schluss: In den Unterlagen seien die Bankkundendaten eingeschwärzt und damit nicht ersichtlich. Zudem hätten auch ehemalige Bankangestellte das Bankgeheimnis zu wahren.
Frühere Angestellte hätten zudem gemäss Datenschutzgesetz einen Anspruch auf die Herausgabe von Informationen, die sie betreffen. Damit könnten sie gemäss dem Urteil des Bundesgerichts allenfalls Schritte gegen ihre ehemalige Arbeitgeberin unternehmen. Und sie sind für ein mögliches Vorgehen der amerikanischen Justiz gegen sie gewappnet.
Zahlreiche Betroffene
Gemäss Douglas Hornung, Anwalt der beiden ehemaligen HSBC-Mitarbeiter, hat das Urteil Signalwirkung. Er ist davon überzeugt, dass es für viele weitere Personen nützlich sein wird; nicht nur für aktuelle und ehemalige Bankangestellte, sondern auch für Anwälte, Treuhänder und externe Mitarbeitende, deren Daten an die USA weitergeleitet worden sind.
All diese Personen können nun die Herausgabe von Kopien der entsprechenden Dokumente verlangen - mit Ausnahme jener, die ausdrücklich darauf verzichtet haben. Laut Hornung dürften mindestens 40'000 natürliche oder juristische Personen von diesem Bundesgerichtsurteil betroffen sein.