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Die grosse Angst vor der Klage: Flavio Romerio im «ECO»-Studio
Aus ECO vom 03.06.2013.
abspielen. Laufzeit 11 Minuten 35 Sekunden.

Wirtschaft Banken-Anwalt: Datenlieferung ohne neues Gesetz möglich

Die USA drängen auf Abschleicherlisten von Schweizer Banken. Diese könnten die Listen notfalls auch ohne neues Gesetz liefern, sagt Anwalt Flavio Romerio gegenüber «ECO» – und widerspricht damit dem Bundesrat. Er vertritt drei Schweizer Banken in den Verhandlungen mit den USA.

Erstmals äussert sich im «ECO»-Studio ein Schweizer Anwalt öffentlich, der direkt mit der amerikanischen Justiz-Behörde verhandelt.

Flavio Romerio widerspricht der Aussage von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, wonach das neue Gesetz nötig sei, damit Banken den USA die  «Abschleicherlisten» liefern könnten – Listen also, die zeigen, zu welchen Banken US-Kunden gewechselt haben. «Notfalls können sie diese senden, ohne sich strafbar zu machen», sagt Romerio.

Er ist Anwalt und Partner bei der Grosskanzlei Homburger in Zürich. In dieser Funktion vertritt er drei der 14 Banken, die ins Visier der US-Behörden geraten sind. Eine davon ist die Zürcher Kantonalbank, wie diese selbst bestätigt hat.

«Aussagen der Bankiervereinigung treffen nicht zu»

Befürworter des neuen Gesetzes argumentieren, die Zustimmung im Parlament sei zwingend. Andernfalls drohten Anklagen aus den USA, und diese seien existenzbedrohend.

Erst am letzten Freitag sagte Claude-Alain Margelisch, Geschäftsführer der Schweizerischen Bankiervereinigung, in der Sendung «Arena», eine Bank, die von den USA angeklagt werde, habe keine Überlebenschance. Romerio widerspricht: «Man kann nicht pauschal sagen, dass eine Anklage für eine Bank tödlich ist». Margelischs Aussagen «treffen nicht zu und tragen zur Verunsicherung der Kunden bei».

Eine Globallösung im Steuerstreit mit den USA war nach Aussagen des Anwalts von Beginn weg chancenlos. «Die amerikanischen Behörden haben in den Gesprächen, die ich mit ihnen geführt habe, immer gesagt, dass für sie aus strafrechtlicher Sicht eine Globallösung nicht in Frage kommt.» Dies, weil strafrechtliche Lösungen immer individuelle Lösungen seien, die man nicht durch eine Globallösung vom Tisch wischen könne. 

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