Die Finanzmarktaufsicht (Finma) rügt die Basler Kantonalbank (BKB). Der Grund: «Die Bank hat sich von 2009 bis 2012 allzu sehr um den Börsenkurs der eigenen Partizipationsscheine gekümmert», erklärt SRF-Wirtschaftsredaktorin Eveline Kobler. Damit habe sie die rechtlichen Bestimmungen zum Marktverhalten verletzt und gegen ihre Gewährs- und Organisationspflichten verstossen.
Verstoss während Marktabklärungen festgestellt
Als Folge hat die Behörde der Bank laut eigenen Angaben Auflagen aufgebrummt. Zudem will sie unrechtmässig erzielte Gewinne von 2,64 Millionen Franken einfordern. Das Geld kommt dem Bund zugute.
Die Finma hat die Unregelmässigkeiten im Handel mit den Partizipationsscheinen (PS) im Zuge einer Marktabklärung festgestellt und im Mai 2013 ein Verfahren eingeleitet. Verletzt wurden die Bestimmungen laut Finma, indem die BKB «systematisch marktverzerrende Kaufaufträge» für eigene PS erteilt hat.
Personelle Massnahmen bei BKB
Die Finma anerkenne, dass die Bank unter neuer Leitung weitreichende Massnahmen ergriffen habe, um die organisatorischen Mängel zu beheben. Zudem habe das Institut personelle Massnahmen getroffen.
Die Gerügte selbst akzeptiert die Konsequenzen. Die Bank wies aber auch darauf hin, dass die Behörde bei der BKB weder strafrechtlich relevante Sachverhalte noch eine Schädigung von Anlegern oder Kunden festgestellt habe.
Finma schaut genauer hin
Es kommt nicht alle Tage vor, dass die Finma eine Bank rügt, weil die sich an der Börse nicht korrekt verhalten hat. Und doch erinnert die neuste Rüge der Finma an einen früheren Fall: Vor eineinhalb Jahren stand die Valiant-Bank im Zentrum. Die Finma warf der Bank vor, ebenfalls schon Aktien im grossen Stil aufgekauft zu haben, um den Kurssturz an der Börse zu dämpfen. «Offenbar will die Bankenaufsicht Finma künftig das Marktverhalten der Banken an der Börse besser im Auge behalten», erklärt Wirtschaftsredaktorin Kobler. Erst kürzlich hat die Behörde auf ihrer Homepage ein Papier veröffentlicht, in dem sie klar definiert, was Banken an der Börse dürfen, und was unzulässig ist.