Gemäss Anklageschrift soll der 61-jährige Behring zwischen September 1998 und Oktober 2004 gewerbsmässig Anleger betrogen haben. Die rund 2000 Geschädigten hätten insgesamt 800 Millionen Franken verloren. Das Strafverfahren wurde vor knapp zwölf Jahren aufgenommen.
Der Prozess dauert einen Monat. Behring wird vom amtlichen Verteidiger Roger Lerf sowie seinem Privatverteidiger Bruno Steiner vertreten.
Zweistellige Renditen versprochen
Den Anlegern hatte Behring vorgegaukelt, er habe den «Börsencode» geknackt und dafür ein eigenes Computerprogramm geschrieben. Mit diesem liessen sich Traumrenditen von mindestens zwölf Prozent erzielen.
Zum Prozessauftakt gegen den Financier am Montag hat dessen Privatverteidiger eine gewagte Hypothese aufgestellt: 2012 müsse es zwischen Bundesstrafgericht und Bundesstaatsanwaltschaft hinsichtlich der Anklage gegen die ursprünglich zehn Beschuldigten zu einer Abstimmung gekommen sein.
Richter ermahnt Verteidiger
Deshalb habe die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen neun Beschuldigte eingestellt. Nur jenes gegen Behring sei weitergeführt worden, weil der Fall sonst vom Bundesstrafgericht nicht mehr hätte bewältigt werden können. In den Akten sei von all dem nichts zu finden. Behring und sein Verteidiger machen damit formelle Fehler geltend, wie SRF-Reporterin Viviane Manz sagt. Das ganze Verfahren sei unfair, laute deren Strategie.
Der vorsitzende Richter des Bundesstrafgerichts Daniel Kipfer Fasciati ermahnte den Privatverteidiger, keine Behauptungen aufzustellen. Er nannte die Ausführungen von Steiner «abenteuerlich».
Verteidiger stellt Gerichtsfahrplan auf den Kopf
Steiner hatte erklärte, er müsse zu Beginn des Prozesses ein Plädoyer halten zum Komplott des Gerichts und der Bundesanwaltschaft gegen seinen Mandanten. Damit habe er den ganzen Zeitplan des Gerichts über den Haufen geworfen, sagt Manz. Der Staatsanwalt hält dem entgegen, der Verteidiger spiele auf Zeit.
«Klar ist, die Zeit läuft für Behring», so Manz. Denn je länger es bis zu einem allfälligen Urteil daure, umso stärker müsse das Strafmass gemildert werden. Im Extremfall könnte der Fall sogar verjähren.