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Wirtschaft Bundesrat fordert besseren Passagierschutz bei Verspätungen

Die Verkehrsbetriebe sollen laut Bundesrat bei Verspätungen verstärkt in die Pflicht genommen werden. Kommt ein Zug oder Fernbus über 60 Minuten zu spät, soll es eine Entschädigung geben. Das entspricht weitgehend EU-Recht.

Bei Verspätungen von mehr als einer Stunde sollen Bahn- und Fernbusunternehmen künftig eine Entschädigung zahlen müssen. Das schlägt der Bundesrat vor. Die Passagiere sollen damit ähnliche Rechte wie in der EU erhalten. Der Bundesrat strebt hierzu eine Revision des Personenbeförderungsgesetzes (PBG) an.

Diese hat er nun in die Vernehmlassung geschickt. Die Verkehrsunternehmen wären demnach verpflichtet, Reisende über Verspätungen oder Ausfälle und über ihre Rechte zu informieren und sie nötigenfalls zu betreuen. Der Bundesrat schlägt auch vor, dass betroffene Personen die Wahl haben sollen, zum Ausgangsort zurückzukehren oder auf anderem Weg ans Ziel zu reisen.

Trassenvergabe durch neue Bundesstelle

Gestützt auf die Arbeiten einer Expertengruppe schlägt der Bundesrat in seinem Entwurf für ein Gesetz über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI) ferner Massnahmen vor, um alle Bahnunternehmen beim Zugang zur Bahninfrastruktur gleich zu behandeln. Dafür soll die Trassenvergabestelle in eine öffentlich-rechtliche Anstalt überführt und mit zusätzlichen Kompetenzen ausgestattet werden.

Heute entscheidet die Gesellschaft Trasse Schweiz, die unter anderen von SBB und BLS kontrolliert wird, wer zu welcher Zeit die Schienen benutzen darf. Die neue Anstalt des Bundes soll beim Verkehrsdepartement (Uvek) angesiedelt werden.

Weiter soll die Schiedskommission für den Eisenbahnverkehr (SKE), die den Netzzugang überwacht und im Streitfall schlichtet, gestärkt werden und mehr Kompetenzen bei der Überwachung und Prüfung erhalten. Eine neue Gesetzesgrundlage soll dafür sorgen, dass sie sich die nötigen Daten zur Marktüberwachung beschaffen kann. Die SKE soll zudem in RailCom umbenannt werden.

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