Die Schweizerischen Nationalbank (SNB) habe die beiden Verfügungen nach vorgängiger Anhörung der betroffenen Institute sowie der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) erlassen, teilte die Nationalbank mit. Nun seien sie rechtskräftig.
Die SNB kommuniziere dies im Einvernehmen mit den Grossbanken, heisst es weiter. Für den Vollzug der regulatorischen Folgen, die sich aus dem Entscheid über die Systemrelevanz ergeben, seien primär die systemrelevanten Banken und subsidiär die Finma zuständig.
Dickere Kapitalpolster für Grossbanken
Dies bedeutet, dass die CS und UBS «too big to fail» (zu gross, um zu scheitern) sind. Die beiden Finanzinstitute müssen ergänzende Anforderungen bei den Eigenmitteln und der Risikoverteilung einhalten. Zudem müssen sie der Aufsichtsbehörde eine wirksame Notfallplanung vorlegen.