Der Schokoladenproduzent Lindt & Sprüngli ist enttäuscht über das Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes im Streit um den Markenschutz seines Goldhasens. Das oberste Gericht Deutschlands hat einen Antrag des Unternehmens für ein Verbot eines Konkurrenzproduktes abgewiesen.
Lindt & Sprüngli könne das Urteil nicht verstehen, müsse es aber respektieren, sagte eine Sprecherin. Das Unternehmen werde aber weiterhin seine starke Marke verteidigen.
Marke geschützt seit 2000
Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes ändert sich für Lindt & Sprüngli an der jetzigen Situation nichts: Der Goldhase bleibt mit seinem Namen und seinen Attributen auch in Deutschland eine geschützte Marke des Schweizer Schokoladenproduzenten. Allerdings darf auch die Confiserie Riegelein, gegen die Lindt & Sprüngli juristisch vorgegangen ist, ihren Goldhasen wie bis anhin weiter verkaufen.
Begonnen hatte das Verfahren damit, dass Lindt & Sprüngli sich im Jahr 2000 seinen goldenen Hasen mit der roten Schleife als Marke u. a. für Deutschland schützen liess. Seitdem versuchte das Unternehmen per Gerichtsurteil zu erreichen, dass Wettbewerber ihre ähnlich aussehenden Schokoladenhasen in Goldfolie nicht mehr vertreiben dürfen.