Ein leistungsfähiges Notebook, USB-Sticks und externe Festplatten sind heutzutage banale Gebrauchsgegenstände. Doch im Fall «Hervé Falciani» sind es laut Anklageschrift des Bundesstrafgerichts in Bellinzona Tatwerkzeuge.
Der Informatiker Falciani soll bei seinem Arbeitgeber, der Privatbank HSBC in Genf, drei Viertel aller aktiven Konten kopiert und weitergegeben haben: Namen, Kontonummern, persönliche Details, Kontostände.
Prominente Konteninhaber
Zeitungen und Internetportale haben Auszüge des Materials mit Namen und Vornamen der teilweise prominenten Bankkunden unter dem Titel «Swissleaks» veröffentlicht. «Rotlichtkönige, Hochadel und ein Fussballprofi», titelte etwa die «Süddeutsche Zeitung».
Ein internationaler Verbund von Recherche-Journalisten berichtete von Waffenhändlern und diskreditierten Politikern unter den HSBC-Kunden.
Zweifelhafte Motive Falcianis
Falciani gab sich in Interviews stets als Kämpfer für das Gute, der Missstände im Bankensystem anprangere. Anders sieht es die Anklageschrift des Bundesstrafgerichts: Falciani habe zum Verkauf der Daten eigens eine Firma gegründet. Auch Steuerbehörden und Geheimdienste in Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Italien und Spanien sollen demnach Daten erhalten haben.
Falciani ist denn auch der wiederholten Verletzung des Bankgeheimnisses, des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes, des Verrats von Geschäftsgeheimnissen und der unbefugten Datenbeschaffung angeklagt.
Der Prozess vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona beginnt am 12. Oktober und soll sieben Tage dauern.