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Wirtschaft Finma erhöht Druck auf Banken

Kurz nach dem jüngsten Bundesgerichtsentscheid im Oktober 2012 präzisierte die Bankenaufsicht Finma, wie sich Banken in Sachen Retrozessionen zu verhalten hätten. Jetzt erhöht sie den Druck.

Retrozessionen, Kickbacks, Bestandespflege-Kommissionen – gleichgültig, wie sie genannt werden: Sie gehören den Kunden und nicht der Bank. Das hat das Bundesgericht mehrmals entschieden, letztmals am 30. Oktober 2012. Demnach haben Kunden mit Vermögensverwaltungsmandat Anspruch auf Rückerstattung dieser Provisionen, die Banken insbesondere bei Fondsanlagen von den Fondsgesellschaften jährlich erhalten.

Systematische Verletzung von Zivilrecht

Ein Jahr nach dem Urteil stellt sich heraus, dass es für Kunden schwierig ist, ihr Recht durchzusetzen. Und der Gang vors Zivilgericht ist riskant und teuer, viele Kunden verzichten. Das kann den Banken nur Recht sein. Denn es geht um Milliarden.

Die Bankenaufsicht Finma hat im November 2012 in Mitteilung Nr. 41 präzisiert, welches Vorgehen sie von den Banken in Sachen Retrozessionen erwartet. Dazu gehört u. a., Kunden auf Anfrage über den Umfang der erhaltenen Rückvergütungen zu informieren.

Offenbar platzt ihr nun ob des Verhaltens der Branche der Kragen. Obwohl sie nicht für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche zwischen Banken und Kunden zuständig ist, teilt die Finma auf Anfrage von «ECO» mit: «Verletzungen von Zivilrecht können aber auch unter aufsichtsrechtlichen Gesichtspunkten relevant werden, insbesondere dann, wenn sie systematisch erfolgen.»

Fidleg soll Klärung bringen

Wofür steht Fidleg?

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Das Finanzmarkt-Dienstleistungsgesetz Fidleg soll Kunden ­– Gläubiger, Anleger, Versicherte – laut Entwurf besser «vor unzulässigem Verhalten anderer Marktteilnehmer schützen und deren Vertrauen in einen stabilen und funktionierenden Markt stärken.» Dieser Schutz sei im geltenden Recht bisher ungenügend.

Ein Fingerzeig an die Branche, dem Urteil des Bundesgerichts vollumfänglich Rechnung zu tragen. Und weiter schreibt die Finma: «Auch nach dem Bundesgerichtsentscheid vom Oktober 2012 bleiben im Umgang mit Retrozessionen und ähnlichen Vergütungen wichtige zivilrechtliche Fragen offen. Die weitergehende Klärung dieser Fragen wird im Rahmen des Fidleg angestrebt, das sich gegenwärtig im gesetzgeberischen Prozess befindet.»

Ein Verbot von Retrozessionen, wie es in Grossbritannien seit Anfang des Jahres besteht, ist in der Schweiz bisher nicht vorgesehen. Im Fidleg-Entwurf (siehe PDF «Fidleg») heisst es dazu: «Drittvergütungen sind offen zu legen und sollen nur zulässig sein, soweit die Interessen der Kunden gewahrt bleiben und die Vergütung zu einer erhöhten Qualität der Dienstleistung beiträgt.» Fidleg kommt voraussichtlich im ersten Quartal 2014 in die Vernehmlassung.

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