Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat das Senatskomitee für auswärtige Beziehungen am 1. April das Revisionsprotokoll zum Doppelbesteuerungs-Abkommen (DBA) unterzeichnet. Nun kann der US-Senat darüber abstimmen, und das Abkommen könnte anschliessend ratifiziert werden.
Für Robert Waldburger, der an der Universität St. Gallen Steuerrecht lehrt, ist das ein entscheidender Schritt vorwärts im Steuerstreit mit den USA. «Das neue Doppelbesteuerungs-Abkommen – genauer genommen ein Revisionsprotokoll zum bestehenden Abkommen – wird auch Amtshilfe für Fälle von Steuerhinterziehung vorsehen und nicht nur, wie heute, für Steuerbetrug», sagt er im Interview mit «ECO». Allerdings sei diese Amtshilfe zeitlich beschränkt. Sie gelte «nur für Sachverhalte, die sich nach dem 23. September 2009 verwirklicht haben. Das ist das Datum der Unterzeichnung. Das steht so ausdrücklich in dem neuen Abkommen.»
Mit dem Doppelbesteuerungs-Abkommen kann die US-Justiz mittels Amtshilfe-Gesuchen die Namen von mutmasslichen amerikanischen Steuerhinterziehern verlangen, die Vermögen auf Banken in der Schweiz deponiert haben. Bisher war das nur in Fällen von Steuerbetrug möglich.
Die Schweiz und die USA hatten das DBA im September 2009 unterzeichnet. Das Schweizer Parlament stimmte dem Abkommen zu, doch im US-Senat war es blockiert wegen des Widerstands eines einzelnen Senators.